Höxter. Die Straßen NRW-Regionalniederlassung Sauerland-Hochstift beginnt am Montag, 16. November, mit den vorbereitenden Arbeiten für die dritte und letzte Bauphase im Zusammenhang mit der Fertigstellung der Ersatzlebensräume für Schlingnatter und Zauneidechse. Für die Umsetzung dieser Maßnahmen werde die winterliche Ruhephase der Tiere und Pflanzen bis zum Frühjahr genutzt.
Die Maßnahmen zum Artenschutz der Schlingnattern und Zauneidechsen seien maßgeblicher Bestandteil des noch zu erzielenden Baurechts für den Neubau der B 64/B 83 zwischen Höxter-Ottbergen und Höxter. Als vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen seien bisher optimierte Lebensräume zwischen dem Langer Berg und dem Ziegenberg überwiegend in Hanglage mit Steinriegel, Reisighaufen, Magerrasenbereichen, lichten Waldbeständen und Hecken geschaffen worden, die insbesondere den geschützten Arten Schlingnatter und Zauneidechse sowohl als Unterschlupf im Sommer als auch als Winterquartiere dienen.
"Abschließende dritte Bauphase"
„Entsprechende Maßnahmen sind auch für die abschließende dritte Bauphase vorgesehen“, so ein Landesbetrieb-Sprecher. Alle Flächen bilden demnach nach Fertigstellung einen geschlossenen Lebensraumkorridor und stellten zugleich die erforderliche Vernetzung zwischen den vorhandenen Teillebensräumen der Reptilien zwischen Ottbergen und Höxter dar. Begonnen wurden die Schlingnatternmaßnahmen mit der ersten Bauphase im Winter 2015/16. Die zweite Bauphase wurde 2016/17 durchgeführt. „Die Monitoring-Untersuchungen haben gezeigt, dass die bereits hergerichteten Flächen sehr gut angenommen wurden und schon einige Schlingnattern und Zauneidechsen erfolgreich in dem neu hergestellten Lebensraum angekommen sind“, so der Sprecher.
Grundstückseigentümer stellen Flächen zur Verfügung
Aufgrund der Bereitschaft der Grundstückseigentümer, die benötigten Flächen zur Verfügung zu stellen, sei nun in diesem Winter die Fertigstellung der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen für den Neubau der B 64/B 83 möglich. Straßen NRW bedankt sich bei allen Eigentümern und auch Pächtern.
Während der Bauarbeiten kann es zu Behinderungen und Einschränkungen auf den Straßen und Wegen kommen, die durch die Baufahrzeuge befahren werden. Um Gefährdungen auszuschließen, sollten die Zuwegungen zu den Baustellen möglichst nicht betreten oder befahren werden.