Höxter. Die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl des Bürgermeisters der Stadt Höxter erhalten wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger auf schriftlichen oder mündlichen, jedoch auf nicht telefonischen Antrag. Neben dem Namen, Vornamen und der Anschrift ist auch das Geburtsdatum anzugeben. Die Onlinebeantragung ist unter www.hoexter.de möglich. Es gibt keine neue Wahlbenachrichtigungskarte für die Wähler, die direkt im Wahlbüro am Sonntag, 27. September, ihre Stimme bei der Stichwahl abgeben wollen – darauf weist die Stadt besonders hin. Die Wahlbenachrichtigungskarten, die bereits vor der Kommunalwahl am 13. September rausgeschickt wurden, reichen aus. Sie wurden an dem Sonntag den Wählern auch wieder mit zurückgegeben. Wer sie nicht mehr findet oder verloren hat: Es reicht, mit dem Personalausweis ins entsprechende Wahlbüro zu kommen.
Für Wahlscheine, bei denen bereits bei der Antragstellung für die Hauptwahl am 13. September gleichzeitig die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl beantragt wurden, ist eine erneute Beantragung nicht erforderlich.
Diese Unterlagen werden ab 17. September verschickt. Zudem besteht die Möglichkeit, montags bis freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr sowie montags bis mittwochs von 14 bis 16 Uhr und donnerstags von 14 bis 18 Uhr im Briefwahlbüro im Sitzungssaal des Stadthauses am Petritor, Gebäude A, 1. Obergeschoss, Westerbachstraße 45 direkt zu wählen. Hierzu bringen sollen die Wahlbenachrichtigungskarte und der Personalausweis mitgebracht werden.
Corona-Hygienemaßnahmen werden beachtet
Bei der Briefwahl vor Ort gelten die aktuellen Corona-Hygieneregeln. Das Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung ist Pflicht. Der Zutritt zum Briefwahlbüro ist auf zwei Personen begrenzt. Es kann daher zu längeren Wartezeiten kommen. Sollen neben den eigenen Briefwahlunterlagen auch für weitere Personen Wahlunterlagen beantragt und in Empfang genommen werden, so ist dieses für bis zu vier weitere wahlberechtigte Personen nur gegen Vorlage einer schriftlichen Vollmacht möglich. Die schriftliche und unterzeichnete Vollmacht ist bei Abholung im Original vorzulegen.
Der Wahlbrief muss spätestens am Sonntag, 27. September, um 16 Uhr im Wahlamt eingegangen sein. Verspätet eingegangene Unterlagen sind ungültig. Ein Antrag auf Briefwahl sollte bis Mittwoch, 23. September, um 12 Uhr bei der Stadtverwaltung Höxter eingegangen sein, um die rechtzeitige Zustellung der Wahlunterlagen zu gewährleisten. Am Freitag, 25. September, besteht die Möglichkeit, noch bis 18 Uhr im Briefwahlbüro im Sitzungssaal des Stadthauses direkt zu wählen.
Ergebnisse im Internet, Kapazität vor Ort begrenzt
Am Wahlsonntag sind die Wahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Auch hier gelten aufgrund der Corona-Pandemie besondere Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz aller Beteiligten. So muss im Wahllokal eine Mund-Nase-Bedeckung getragen und der Mindestabstand eingehalten werden. Die Laufwege sind markiert und bilden eine Einbahnstraße.
Außerdem wird den Wählerinnen und Wählern empfohlen, einen eigenen Kugelschreiber mitzubringen. Nach dem Schließen der Wahllokale werden die aktuellen Schnellmeldungen der Wahlergebnisse auf der Webseite unter www.hoexter.de veröffentlicht. Ausführliche Berichte gibt es auch zeitnah bei der Neuen Westfälischen.
Die öffentliche Präsentation der Wahlergebnisse am Wahlabend findet im Historischen Rathaus in der Markthalle und im Sitzungssaal statt. Eine Anmeldung dafür ist nicht notwendig, jedoch sind die räumlichen Kapazitäten aufgrund der notwendigen Abstände begrenzt.