Höxter/Godelheim/Ottbergen. Die Planfeststellungsverfahren für die ersten beiden Neubauabschnitte der Bundesstraße 64 (B 64n) zwischen Hembsen und Höxter sowie für den Neubau der Bundesstraße 83 (B 83n) zwischen Wehrden und Godelheim gehen in die entscheidende Phase. Die Bezirksregierung führt am Donnerstag und Freitag, 21. und 22. November, den Erörterungstermin für beide Verfahren durch. Beginn ist an beiden Tagen um 10 Uhr im Gasthaus Driehorst, Pyrmonter Straße 37, in Godelheim.
Behandelt werden die Abschnitte 1 und 1b der B 64n/B 83n (Godelheim – Höxter und Ottbergen – Godelheim) und die B 83n zwischen Wehrden und dem Anschluss an die B 64n bei Godelheim. Die beiden Verfahren werden an beiden Tagen gemeinsam erörtert. Grund ist laut dem Bezirksregierungssprecher „der zeitliche Gleichstand der Verfahren sowie ihr enger sachlicher Zusammenhang und die zahlreichen Überschneidungen der betroffenen Belange".
Kernstück für Planfeststellungsverfahren
Mit diesem Termin stehe das Kernstück der Planfeststellungsverfahren an: Alle Einwender, Betroffene sowie auch die Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange haben die Möglichkeit, ihre Anregungen und Bedenken mündlich darzulegen, zu erläutern und mit den Beteiligten zu diskutieren – insbesondere mit den Vertretern des Landesbetriebs Straßenbau NRW. Insgesamt sind es 79 Einwender.

Im Grundsatz ist der Erörterungstermin nicht öffentlich. Die Versammlung kann jedoch für weitere Interessenten geöffnet werden. „Hierüber wird zu Beginn des Termins entschieden", sagt Frank Auf dem Hövel, zuständiger Verfahrensleiter bei der Bezirksregierung Detmold. Wünschenswert sei, allen interessierten Bürgern die Teilnahme zu ermöglichen, sofern kein Beteiligter widerspricht. Das sei im Interesse eines transparenten und bürgerfreundlichen Verfahrens und habe sich in der Vergangenheit bewährt, so der Sprecher.
Unterlagen und Fachgutachten inklusive Umweltverträglichkeitsprüfung
Gegenstand des anstehenden Erörterungstermins ist laut Bezirksregierung die aktuelle Planung in der Form sowie die dazu jeweils erstellten Unterlagen und Fachgutachten inklusive der Umweltverträglichkeitsprüfung. Folgende Themen werden nach Einschätzung des Verfahrensleiters Frank Auf dem Hövel Schwerpunkte bilden: die Varianten- und Trassenwahl, die Trassenführung nahe des Ortsrandes von Godelheim, Barriere- und Zerschneidungswirkungen zwischen Godelheim und Maygadessen, die Belastungen durch Lärmimmissionen sowie die Auswirkungen der Neubautrasse auf den Gebiets- und Artenschutz. Stichworte sind unter anderem die FFH-Gebiete, die Schlingnatter und der Kammmolch.
Verfahrensleiter Auf dem Hövel macht darauf aufmerksam, dass der Landesbetrieb Straßenbau NRW die Verkehrsuntersuchung des Jahres 2010, die in den Jahren 2011 und 2016 öffentlich auslag, aktualisiert und überprüft hat. Gleiches gilt für die lärmtechnischen Berechnungen sowie die Luftschadstoffuntersuchung. Wesentlicher Grund für die Aktualisierungen sei die langjährige Verfahrensdauer.
Unterlagen auf der Internetseite zur Einsicht
Der Vorhabenträger sehe im Ergebnis die bisherigen Erkenntnisse bestätigt: „Er wird sie im Erörterungstermin nochmals vorstellen und erläutern." Die Bezirksregierung Detmold stellt die Unterlagen schon jetzt auf ihrer Internetseite zur Einsicht zur Verfügung: www.bezreg-detmold.nrw.de. Dort können auch alle übrigen Planunterlagen eingesehen werden.
Die Einwender sind persönlich zum Erörterungstermin eingeladen worden. Sie haben mit der Einladung die Tagesordnung sowie den Teil der Gegenäußerungen des Vorhabenträgers erhalten, der sich auf ihre persönliche Einwendung bezieht. Die rechtsverbindliche Information und Einladung aller sonstigen Betroffenen zu dem Termin erfolgt durch ortsübliche Bekanntmachungen der Städte Höxter und Beverungen.
INFORMATION
Der erste Neubauabschnitt (Abschnitt 1) der B 64n zwischen dem Anschlusspunkt an die B 83n und Höxter ist etwa 4,8 Kilometer lang. Der Antrag für den zweiten, etwa 2,4 Kilometer langen Abschnitt 1b der B 64n sowie für die daran anknüpfende, etwa 2,5 Kilometer lange B 83n legte der Landesbetrieb der Bezirksregierung 2016 vor. Die Planunterlagen lagen öffentlich aus: Gegen den Abschnitt 1 wurden 54 Einwendungen erhoben, 18 Einwendungen waren es gegen den Abschnitt 1b.
Der Landesbetrieb hat 2018 und 2019 aufgrund der Einwendungen sowie der Stellungnahmen seine Planunterlagen überarbeitet, Fachgutachten ergänzt und kleinere Planänderungen in die Verfahren eingebracht. Die Tieferlegung der Fahrbahn im Bereich Godelheims sowie der sogenannte wasserrechtliche Fachbeitrag zur Bewertung der Auswirkungen der Straßenentwässerung auf die betroffenen Oberflächengewässer und das Grundwasser lagen öffentlich aus. Weitere ergänzende Unterlagen beziehen sich vorwiegend auf den landschaftspflegerischen Begleitplan inklusive Arten- und Gebietsschutz und beinhalten beispielsweise neue Schutzmaßnahmen für Fledermäuse. Zu den überarbeiteten Unterlagen wurden die Betroffenen individuell angehört. Aus den Planänderungen ergaben sich insgesamt 44 weitere Einwendungen.