Kreis Höxter/Brakel. Im Stadtgebiet Brakel wurde ein verendeter Kranich aufgefunden, bei dem der Erreger der Geflügelpest, Aviäre Influenzavirus, nachgewiesen wurde, wie der Kreis Höxter am Mittwochnachmittag mitteilte. Das ergab eine Untersuchung des Chemische- und Veterinäruntersuchungsamts Detmold. Der Befund muss noch vom Nationalen Referenzlabor abschließend bestätigt werden.
Der Veterinärdienst des Kreises Höxter ruft deshalb alle Geflügelhalter nochmals zu erhöhter Vorsicht auf. „Mit weiteren Fällen auch hier in der Region müssen wir rechnen“, erklärt der Leiter des Veterinärdienstes des Kreises Höxter, Jens Tschachtschal.
Um ein Überspringen des Erregers von Wildvögeln auf Haus- und Nutzgeflügel zu verhindern, müssen alle Betreiber von privaten und gewerblichen Geflügel- und Vogelhaltungen bereits im Vorfeld dafür Sorge zu tragen, das Risiko einer Einschleppung zu verhindern.
Kreis Höxter ruft zur freiwilligen Aufstallung auf
Das gilt auch für Kleinsthaltungen mit nur wenigen Geflügeltieren. „Die Halter stehen in der Verantwortung, ihre Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen und einzuhalten“, so Tschachtschal. Ziel ist es, Kontakte von Geflügel in Tierhaltungen und Wildvögeln zu verhindern.
Im Kreis Höxter werden knapp 1 Million gefiederte Tiere in rund 900 Geflügelhaltungen gehalten. Die Aviäre Influenza, auch Vogelgrippe genannt, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, die ihren natürlichen Reservoir-Wirt im wilden Wasservogel hat. Alle Nutzgeflügelarten, aber auch viele Zier- und Wildvogelarten sind hochempfänglich für die Infektion.
Bei Hühnern und Puten werden die höchsten Erkrankungs- und Sterberaten beobachtet. Wasservögel erkranken seltener und oft weniger schwer, können das Virus aber übertragen.
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Für Tierhalter im Kreis Höxter gilt: Haus- und Nutzgeflügel dürfen deshalb nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind. Sie dürfen nicht mit Oberflächenwasser versorgt werden, zu dem auch Wildvögel Zugang haben. Futter und Einstreu sind so zu lagern, dass sie für Wildvögel nicht zugänglich sind. Es wird empfohlen, Geflügelställe nur mit sauberen Schuhen zu betreten und sehr sorgsam alle Hygieneregeln einzuhalten.
Keine unmittelbare Ansteckungsgefahr für Menschen
Auch wenn keine unmittelbare Ansteckungsgefahr für den Menschen besteht, sollten verendete Vögel generell nur unter Einhaltung der allgemeinen Hygienevorgaben und mit Handschuhen angefasst werden. „Wir empfehlen Geflügelhaltern im Kreis Höxter in der aktuellen Situation bis auf Weiteres eine freiwillige Aufstallung des Geflügels. Ob eine verbindliche Stallpflicht notwendig ist, wird vom Fortgang des Geschehens abhängen“, erklärt Tschachtschal.
Antonius Tillmann, Vorsitzender des Landwirtschaftlichen Kreisverbandes Höxter, rechnet damit, dass eine Stallpflicht im Kreis Höxter kommen wird. Und natürlich gehe bei den Landwirten mit Geflügelhaltung die Angst um, dass auch Nutztierbestände befallen werden könnten. Dann müssten die jeweiligen Bestände getötet werden. Dann gibt es zwar eine Entschädigung aus der Tierseuchenkasse, so Tillmann. Wenn die aber viel auszahlen muss, steigen die Prämien.
Jeder Halter sei jetzt gefragt, alles für die Biosicherheit seiner Bestände zu tun. „Mehr kann man nicht machen, wir können nur hoffen“, so Tillmann. Und das Prinzip Hoffnung gilt mindestens noch einige Wochen - bis die Zugsaison vorbei ist.