Bad Oeynhausen. Im Kreis Minden-Lübbecke ist die hochansteckende Geflügelpest ausgebrochen. Der Kreis Minden-Lübbecke informiert am Montagnachmittag, 27. Oktober, darüber, dass die „Aviäre Influenza, Subtyp H5N1“ bei einem wildlebenden Kranich in Bad Oeynhausen nachgewiesen worden ist.
Laut Friedrich-Loeffler-Institut - das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit - beginnt das Seuchengeschehen deutlich früher und intensiver als in den Vorjahren. Im Kreis Minden-Lübbecke häufen sich nun Funde an toten Wildvögeln. Bundesweit wurden bereits 29 Ausbruchsherde bei Wildvögeln verzeichnet. In dieser Saison sind Kraniche besonders oft betroffen.
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Das Risiko für neue Ausbrüche gelte als hoch und landesweit fordern Fachleute konsequente Einhaltung aller Biosicherheitsregelungen. Die Stallpflicht könne lokal schnell angeordnet werden. Geflügelhalter sollten sich darauf vorbereiten. Konkrete Maßnahmen werden aktuell mit den umliegenden Kreisen und im Land NRW abgestimmt.
Für Hobbyhalter gilt eine Meldepflicht gegenüber der Tierseuchenkasse. Nur bei korrekter Meldung besteht ein Anspruch auf Entschädigung im Seuchenfall. Die Kreisverwaltung Minden-Lübbecke gibt einen Überblick über die Biosicherheitsmaßnahmen und appelliert eindringlich an alle Geflügelhalter, privat und gewerblich, die Maßnahmen umfassend umzusetzen:
- Direkten und indirekten Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln verhindern
- Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände so lagern, dass Wildvögel keinen Zugang haben
- Ställe vor unbefugtem Zutritt und fremden Materialien schützen
- Kleidung, Schuhe, Geräte und Fahrzeuge beim Zutritt zur Geflügelhaltung reinigen und desinfizieren
- Besucher und Mitarbeiter müssen Hygieneregelungen strikt einhalten
- Bei Krankheits- und Todesfällen im Bestand unverzüglich den Tierarzt informieren - frühzeitiges Handeln kann eine großflächige Ausbreitung vermeiden
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Weitere Informationen zur Geflügelpest im Kreis Minden-Lübbecke
Tote oder krank erscheinende Zug- und Rastvögel wie Enten, Gänse und Kraniche sowie Greifvögel sollten nicht berührt werden. Der Fund sollte dem Veterinäramt umgehend gemeldet werden
Kontaktdaten und weitere Informationen zur aktuellen Lage, zu Biosicherheitsmaßnahmen und zur Meldepflicht erhalten Sie beim Veterinäramt des Kreises Minden-Lübbecke, beim Friedrich-Loeffler-Institut sowie online bei den Tierseuchenkassen und Landeskammern.