Bad Driburg/Paderborn. Die Staatsanwaltschaft Paderborn hat gegen einen 57-jährigen Mann aus Kürten (Rheinisch-Bergischer Kreis) Anklage wegen des Mordes an dem damals 29-jährigen Tino Werner im November 2003 erhoben. Das erklärt sie am Freitag.
Zum Hintergrund der Tat: Am Abend des 12. November 2003 wurde der damals 29-jährige Tino Werner, der als Kellner im Hotel Am Kaiserbrunnen in Brakel gearbeitet hatte, tot in seiner Wohnung hinter einer verschlossenen Badezimmertür gefunden. Die Hände waren ihm mit einem Staubsaugerkabel aus seinem eigenen Staubsauger auf dem Rücken gefesselt worden.
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Mit einem weiteren Teil des Staubsaugerkabels war er erdrosselt worden. Die Staatsanwaltschaft Paderborn legt nunmehr einem 57-jährigen verheirateten Deutschen zur Last, für die Tat verantwortlich zu sein und diese aus homophoben Motiven sowie aus Geldnot begangen zu haben.
Die Ermittlungsgruppe Cold Case kam ihm auf die Spur
So soll der Angeschuldigte neben dem Kellnerportemonnaie des Opfers mit 100 bis 150 Euro Bargeld auch dessen Mobiltelefon und eine Webcam entwendet haben, um die Sachen zu Geld zu machen oder diese für sich zu behalten. Der Angeschuldigte selbst schweigt zu den Vorwürfen. Auf die Spur des Angeschuldigten haben nachträgliche Ermittlungen der Ermittlungsgruppe Cold-Case des Polizeipräsidiums Bielefeld geführt.
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Aufgrund neuerlicher Spurenauswertungen mit moderneren Techniken sind DNA-Spuren an der Bekleidung des Opfers festgestellt worden, die mit hoher Wahrscheinlichkeit mit Fremd-DNA-Spuren an dem Lenkrad des Fahrzeugs des Getöteten übereinstimmen, das nach der Tat wohl durch den Täter in die Innenstadt von Bad Driburg gefahren wurde, um eine Abwesenheit des Opfers vorzutäuschen.
Das hatte der ehemalige Nachbar zunächst behauptet
Diese DNA-Spuren sind nach Angaben der Staatsanwaltschaft dem seinerzeitigen Nachbarn des Getöteten zuzuordnen, mit dem er im gleichen Haus gewohnt hat und der seinerzeit behauptet hatte, er hätte Tino Werner am Nachmittag des 11. November 2003 mit seinem Pkw zu einem Kurzurlaub aufbrechen sehen.
Gegen den nicht vorbestraften Angeschuldigten, der sich weiterhin in Untersuchungshaft befindet, hat die Staatsanwaltschaft Paderborn nun Anklage zum Landgericht Paderborn wegen Mordes erhoben. Im Falle der Eröffnung des Hauptverfahrens soll eine Verhandlung vor dem Landgericht Paderborn ab Mitte Oktober stattfinden.
Der Angeschuldigte hat den Angaben zufolge für Mord mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe zu rechnen. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gelte jedoch die Unschuldsvermutung, heißt es vonseiten der Staatsanwaltschaft aus Paderborn.