Schwerer Raub

Bad Driburger soll Opfer mit Sandwich-Maker verbrannt haben

Das Landgericht Bielefeld verhandelt einen Fall, bei dem es um eine den Vorwurf einer angedrohten Vergewaltigung, schweren Raub und Körperverletzung geht.

Das Gericht hat drei weitere Verhandlungstermine für das Verfahren angesetzt. Es soll am Montag, 14. April, fortgesetzt werden. | © Pixabay (Symbolfoto)

Ralf T. Mischer
04.04.2025 | 04.04.2025, 09:00

Bielefeld/Bad Driburg. Die Tatvorwürfe, die die Staatsanwaltschaft gegen einen heute 43-jährigen Mann aus Bad Driburg erhebt, sie haben es in sich: Bereits im April 2021 soll er gemeinsam mit zwei noch unbekannten Mittätern in den frühen Morgenstunden eine Wohnung eines Bad Oeynhauseners überfallen haben. Das Opfer lebte dort gemeinsam mit seiner Schwester.

Die Männer sollen gedroht haben, die Schwester, die während des Zeitpunktes nicht in der Wohnung gewesen ist, zu vergewaltigen. Offenbar ging es den Männern darum, an Geld zu kommen. So wird ihnen ebenfalls zur Last gelegt, den Geschädigten getreten und geschlagen zu haben, um ihn – im Ergebnis erfolglos – zur Herausgabe von Bargeld zu bewegen.

Eine Durchsuchung der Wohnung soll dann aber, laut Vorwurf der Staatsanwaltschaft, Erfolg gebracht haben: Die Täter fanden Bargeld und Münzen im Wert von knapp 7.200 Euro, Werkzeug im Gesamtwert von gut 450 Euro, drei neuwertige Smartphones im Gesamtwert von knapp 1.200 Euro, einen Laptop im Wert von knapp 480 Euro, sowie ein Portemonnaie mit 220 Euro Bargeld und einer EC-Karte samt Geheimnummer, heißt es in der Anklage.

Forderten vom Opfer, Verstecke zu zeigen

Die Täter sollen allerdings davon ausgegangen sein, dass noch mehr zu holen wäre. Der Angeklagte und seine Komplizen sollen vom Geschädigten verlangt haben, ihnen die Verstecke zu verraten. Dazu sollen sie ihn zunächst mit einem Messer bedroht und ihm später mit einem Sandwichmaker Verbrennungen zugefügt haben.

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„Zudem sollen sie ihm hochprozentigen Alkohol über den Kopf gegossen und gedroht haben, seinen Kopf anzuzünden“, heißt es in der Bekanntmachung des Gerichts. Schließlich sollen die Angeklagten von dem Geschädigten abgelassen haben und sichmit der Beute und der EC-Karte zu einem Geldautomaten gegangen sein. Dort sollen sie mithilfe der EC-Karte und der ebenfalls erbeuteten PIN 50 Euro vom Konto des Geschädigten abgehoben haben.

Nachbarn des Opfers sagten aus

Zum Prozessauftakt am Mittwoch vor dem Landgericht Bielefeld wurden zunächst Zeugen vernommen, darunter Nachbarn des Opfers und auch das Opfer des Überfalls selbst, sowie Polizisten und weitere Zeugen. Das Gericht hat drei weitere Verhandlungstermine für das Verfahren angesetzt.

Es soll am Montag, 14. April, fortgesetzt werden. Weitere Verhandlungstermine sind Freitag, 18. April, sowie Mittwoch, 30. April.