Aus Mangel an Beweisen

Verbrennung mit Sandwichmaker: Bad Driburger wird freigesprochen

Das Landgericht Bielefeld kommt zu der Auffassung, dass dem Mann eine Mittäterschaft nicht hinreichend beweisbar ist.

Der Fall wurde am Landgericht in Bielefeld verhandelt. | © Sonja Vollmer

Ralf T. Mischer
02.07.2025 | 02.07.2025, 17:30

Bad Driburg/Bielefeld. Die Tatvorwürfe, die die Staatsanwaltschaft gegen einen 43-jährigen Mann aus Bad Driburg erhoben hatte, sie hatten es in sich: Bereits im April 2021 soll er gemeinsam mit zwei noch unbekannten Mittätern in den frühen Morgenstunden eine Wohnung eines Bad Oeynhauseners überfallen haben. Das Opfer lebte dort gemeinsam mit seiner Schwester.

Die Männer sollen gedroht haben, die Schwester, die während des Zeitpunktes nicht in der Wohnung gewesen ist, zu vergewaltigen. Offenbar ging es den Männern darum, an Geld zu kommen. So wird ihnen ebenfalls zur Last gelegt, den Geschädigten getreten und geschlagen zu haben, um ihn – im Ergebnis erfolglos – zur Herausgabe von Bargeld zu bewegen.

Später soll das Trio die Wohnung durchsucht haben und war dabei offensichtlich erfolgreich: Sie fanden, laut Vorwurf der Staatsanwaltschaft, Bargeld und Münzen im Wert von knapp 7.200 Euro, Werkzeug im Gesamtwert von gut 450 Euro, drei neuwertige Smartphones im Gesamtwert von knapp 1.200 Euro, einen Laptop im Wert von knapp 480 Euro, sowie ein Portemonnaie mit 220 Euro Bargeld und einer EC-Karte samt Geheimnummer.

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Mit Messer bedroht und mit Sandwichmaker verletzt

Die Täter sollen allerdings davon ausgegangen sein, dass noch mehr zu holen wäre. Der Angeklagte und seine Komplizen sollen vom Geschädigten verlangt haben, ihnen die Verstecke zu verraten. Dazu sollen sie ihn zunächst mit einem Messer bedroht und ihm später mit einem Sandwichmaker Verbrennungen zugefügt haben.

Laut eines Sprechers des Landgerichts Bielefeld wurde der Beschuldigte von der Tat freigesprochen: Die Taten als solche seien zwar beweisbar – nicht hinreichend beweisbar sei jedoch, dass der Bad Driburger an ihnen beteiligt gewesen sei.

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