Geflügelpest in Minden-Lübbecke bestätigt - Kreis lässt weitere tote Vögel untersuchen
Der Kreis Minden-Lübbecke ruft Geflügelhalter dringend zur Vorsicht auf. Welche Maßnahmen eingehalten werden sollten und was zu tun ist, wenn ein toter Vogel gefunden wird.
Bad Oeynhausen. Im Kreis Minden-Lübbecke ist die hochansteckende Geflügelpest ausgebrochen. Der Kreis Minden-Lübbecke informiert am Montagnachmittag, 27. Oktober, darüber, dass die „Aviäre Influenza, Subtyp H5N1“ bei einem wildlebenden Kranich in Bad Oeynhausen nachgewiesen worden ist.
Der Kreis Minden-Lübbecke wartet derzeit auf Rückmeldungen zu weiteren toten Wildvögeln. Die Kadaver würden derzeit beim Friedrich-Loeffler-Institut auf eine mögliche Infektion mit dem Virus H5N1 - besser bekannt als Vogelgrippe - getestet und untersucht, berichtet Kreissprecherin Sabine Ohnesorge auf Anfrage des Mindener Tageblatts (MT)
Ob der Kreis im weiteren Verlauf strenge Anordnungen für Geflügelhalter aussprechen wird, hänge von dem Ergebnis der Untersuchungen ab, betont Ohnesorge. Derzeit gibt es wegen der Vogelgrippe im Mühlenkreis noch keine Aufstallpflicht. Im Norden angrenzende Landkreise im niedersächsischen Bereich haben dagegen die Vorsichtsmaßnahmen drastisch verschärft. Dort wurden bereits etliche Vogelgrippefälle nachgewiesen.
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Diese Maßnahmen helfen gegen die Vogelgrippe-Ausbreitung
Laut Friedrich-Loeffler-Institut - das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit - beginnt das Seuchengeschehen deutlich früher und intensiver als in den Vorjahren. Im Kreis Minden-Lübbecke häufen sich nun Funde an toten Wildvögeln. Bundesweit wurden bereits 29 Ausbruchsherde bei Wildvögeln verzeichnet. In dieser Saison sind Kraniche besonders oft betroffen.
Das Risiko für neue Ausbrüche gelte als hoch und landesweit fordern Fachleute konsequente Einhaltung aller Biosicherheitsregelungen. Die Stallpflicht könne lokal schnell angeordnet werden. Geflügelhalter sollten sich darauf vorbereiten. Konkrete Maßnahmen werden aktuell mit den umliegenden Kreisen und im Land NRW abgestimmt.
Für Hobbyhalter gilt eine Meldepflicht gegenüber der Tierseuchenkasse. Nur bei korrekter Meldung besteht ein Anspruch auf Entschädigung im Seuchenfall. Die Kreisverwaltung Minden-Lübbecke gibt einen Überblick über die Biosicherheitsmaßnahmen und appelliert eindringlich an alle Geflügelhalter, privat und gewerblich, die Maßnahmen umfassend umzusetzen:
Direkten und indirekten Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln verhindern
Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände so lagern, dass Wildvögel keinen Zugang haben
Ställe vor unbefugtem Zutritt und fremden Materialien schützen
Kleidung, Schuhe, Geräte und Fahrzeuge beim Zutritt zur Geflügelhaltung reinigen und desinfizieren
Besucher und Mitarbeiter müssen Hygieneregelungen strikt einhalten
Bei Krankheits- und Todesfällen im Bestand unverzüglich den Tierarzt informieren - frühzeitiges Handeln kann eine großflächige Ausbreitung vermeiden
Weitere Informationen zur Geflügelpest im Kreis Minden-Lübbecke
Tote oder krank erscheinende Zug- und Rastvögel wie Enten, Gänse und Kraniche sowie Greifvögel sollten nicht berührt werden. Der Fund sollte dem Veterinäramt umgehend gemeldet werden
Kontaktdaten und weitere Informationen zur aktuellen Lage, zu Biosicherheitsmaßnahmen und zur Meldepflicht erhalten Sie beim Veterinäramt des Kreises Minden-Lübbecke, beim Friedrich-Loeffler-Institut sowie online bei den Tierseuchenkassen und Landeskammern.