Karlsruhe/Bielefeld/Herford. Nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) in Karlsruhe muss sich das Landgericht Bielefeld erneut mit einem Urteil gegen einen Arzt aus Herford beschäftigen. Das teilte der BGH am Dienstag in Karlsruhe mit. Der Mediziner war im April 2023 für einen sexuellen Übergriff auf eine Patientin zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Außerdem verhängte die Kammer gegen den damals 50-jährigen Orthopäden ein fünfjähriges Berufsverbot.
In diesem Punkt hatte die Revision des Mannes in Karlsruhe Erfolg. Der Bundesgerichtshof verwies die Sache zur Verhandlung nach Bielefeld zurück. Bei der Verhängung der Freiheitsstrafe hatte der BGH keine Bedenken, aber bei der Bewertung des Berufsverbotes.
Verteidiger kündigte bei Urteilsverkündung schon Revision an
Bei dem für den Mediziner schwerwiegenden Eingriff habe das Landgericht maßgebliche Gesichtspunkte nicht berücksichtigt und muss darüber neu entscheiden, heißt es in einem erst jetzt veröffentlichten Beschluss vom 26. März. So habe das Landgericht Bielefeld nicht berücksichtigt, dass der Arzt zuvor strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten war.
Sein Verteidiger, der Herforder Rechtsanwalt Christian Thüner, kündigte bereits bei der Urteilsverkündigung im vergangenen Jahr an, in Revision gehen zu wollen. Thüner zeigte sich von der Unschuld seines Mandanten überzeugt und hatte konsequenterweise auch einen Freispruch für diesen beantragt. Thüner sagte im April 2023: „Es ist ein ausgesprochen bemerkenswertes Urteil, das für mich als Verteidiger nicht im Ansatz nachvollziehbar ist.“