Herford. Diesen Polizeieinsatz werden die Beamten so schnell wohl nicht vergessen: Ein 39-Jähriger hat den Vorwärts- mit dem Rückwärtsgang verwechselt, dadurch einen Unfall verursacht, wollte die Polizei bestechen und gab dann auch noch einen falschen Namen an.
Passiert ist der Vorfall am Samstag, 8. Juli, gegen 22.30 Uhr. Beamte der Polizeiwache Herford trafen während einer Streifenfahrt an der Kreuzung Bünder Straße/ Diebrocker Straße auf zwei Pkw, die mit eingeschaltetem Warnblinklicht am Fahrbahnrand standen. Die 53-jährige Fahrerin eines VW bat die Beamten um die Aufnahme eines Verkehrsunfalls.
Ein 39-jährige Fahrer eines Jeeps soll an einer Ampel Vorwärts- und Rückwärtsgang seines Automatikgetriebes verwechselt haben und gegen das hinter ihm wartende Fahrzeug der Fahrerin aus Hiddenhausen gestoßen sein. Der Schaden, der an beiden Fahrzeugen entstand, wird von der Polizei auf rund 2.500 Euro geschätzt.
Blutprobe wird auf der Dienststelle entnommen
Nach der Kollision hatte der Mann aus Herford die Fahrt mit seinem Firmenwagen zunächst fortgesetzt und nach Hupsignalen der 53-Jährigen schließlich am Antreffort gestoppt. Hier bat er die Frau aus Hiddenhausen, den Vorfall ohne Polizei zu regeln. In Anwesenheit der zufällig hinzukommenden Beamten verstrickte sich der Mann, der keine Personaldokumente mitführte, dann in Widersprüche zu seiner Person. Weiter ergaben sich Anhaltspunkte für den Konsum von Alkohol und Drogen.
Und letztlich bot er den Beamten an, den Vorfall mit baren Zahlungsmitteln zu klären. Sein ursprünglicher Wunsch "ohne Polizei" war ja inzwischen nicht mehr zu realisieren. Bei der Blutprobenentnahme auf der Dienststelle wurde der Fahrer dann von anderen Beamten wiedererkannt. Es stellte sich heraus, dass er am Unfallort falsche Personalien angegeben hatte; möglicherweise auch um zu vertuschen, dass er nicht im Besitz eines Führerscheins ist.
Diese Personalien bestätigten sich zusätzlich, weil der 39-Jährige einen Rechtsbeistand hinzuzog und sich dieser mit Angabe des richtigen Namens auf der Dienststelle nach seinem Mandanten erkundigte. Aus dem Verkehrsunfall mit Sachschaden, der häufig mit einem Verwarngeld geahndet werden kann, wurden nun mehrere Anzeigen, für die sich der Jeep-Fahrer verantworten muss: Unfallverursachung unter Drogen- und Alkoholeinfluss, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Beleidigung, Verdacht des Bestechungsversuchs und der falschen Angaben zur Identität.