Kreis Herford

Ab sofort gilt im Kreis Herford wieder der alte Bußgeld-Katalog

Die laufenden Verfahren werden derzeit vom Straßenverkehrsamt vor Ort geprüft. Doch was passiert mit den Bescheiden, die bereits rechtskräftig sind?

Der alte Bußgeldkatalog ist ungültig. | © (Symboldbild): Reinhard Rohlf

21.07.2020 | 21.07.2020, 16:35

Kreis Herford. Die neue Straßenverkehrsordnung war am 28. April in Kraft getreten und hielt nicht mal drei Monate. Denn wegen eines Formfehlers im Gesetzestext der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind die neuen Regelungen zu Fahrverboten und Bußgeldern unwirksam. Vorerst gilt deshalb wieder der alte Bußgeldkatalog.

Doch wie wird mit Fahrverboten und Bußgeldern verfahren, die aufgrund der fehlerhaften Straßenverkehrsordnung erlassen worden sind? Das Land NRW hat jetzt entschieden:

Bereits rechtskräftige Bescheide, gegen die kein Einspruch mehr möglich ist, werden nicht zurückgenommen. An diese Entscheidung sind alle Kommunen und der Kreis Herford gebunden. Bei den ausgesprochenen Fahrverboten sind jedoch Ausnahmen möglich. Die Bezirksregierung Detmold prüft derzeit, ob entsprechende Führerscheine, die seit dem 28. April 2020 entzogen worden sind, im Einzelfall zurückgegeben werden können. Die Straßenverkehrsbehörden haben der Bezirksregierung bereits alle in Frage kommenden Fälle mitgeteilt.

Bei Bescheiden, die noch nicht rechtskräftig sind, hat das Land den Ordnungsämtern und Straßenverkehrsbehörden einen Handlungsspielraum eingeräumt.

Bürger sollen Fehler in der Gesetzgebung nicht ausbaden müssen

Dieser Handlungsspielraum werde im Sinne der Bürgerinnen und Bürger genutzt, heißt es in einer Mitteilung des Kreises Herford. Landrat Jürgen Müller: „Fehler die dem Gesetzgeber unterlaufen, dürfen nicht zu Lasten der Bürgerinnen und Bürgern im Kreis Herford gehen“. Hierüber sind sich Landrat und alle Bürgermeister im Kreis Herford einig. „Wir haben uns mit den Bürgermeistern der kreisangehörigen Städte und Gemeinden darauf verständigt“ so Herr Müller weiter, „dass alle bereits zugestellten und noch nicht rechtskräftigen Bescheide durch die Ordnungsämter und Straßenverkehrsbehörden schnell überprüft und nötigenfalls korrigiert werden“.

Den Ordnungsämtern und Straßenverkehrsbehörden entstehe hierdurch ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand. Allein die Zahl der ausgesprochenen Fahrverbote im Kreis Herford hat sich durch die neue Straßenverkehrsordnung verneunfacht. „Die Bürgerinnen und Bürger im Kreis Herford haben einen Anspruch auf rechtssichere Bescheide“, so Herr Müller. Ein schnelles, faires und transparentes Verfahren ist sowohl den Bürgermeistern im Kreis Herford, als auch dem Landrat sehr wichtig.

Der neue Bußgeldkatalog galt seit April dieses Jahres. In Planung ist ein neues Gesetzgebungsverfahren – damit ist aber nicht vor Ende 2020 zu rechnen.