Herford/Bonn. Ein Richter am Amtsgericht Bonn hat Gerd Büntzly aus Herford zu einem Bußgeld von 400 Euro verurteilt. Im Rahmen der Gewaltfreien Aktion "GÜZ abschaffen" betrat er im vergangenen Sommer den Truppenübungsplatz Altmark, um den Übungsbetrieb zu stören. Vor dem Gericht protestierten im Rahmen einer Mahnwache mit Corona-Abstand 15 Aktivisten aus den USA und aus den Niederlanden gegen die Kriegsübungen der Bundeswehr und die Verhängung von Bußgeldern für Aktionen zivilen Ungehorsams.
Büntzly argumentierte, dass die Bundeswehr das Gelände der Colbitz-Letzlinger Heide widerrechtlich nutze. Dort würden Angriffskriege vorbereitet, die gegen Art. 25 und Art. 26 des Grundgesetz verstießen - alles zur Gewinnerzielung des neuen Betreibers SAAB. Büntzly sieht die Existenz der Bundeswehr als Gefahr. „Das Militär war auch schon vor 1989 eine tödliche Gefahr, mit den Auslandseinsätzen hat Deutschland den Boden des Grundgesetzes verlassen."
"Es wird also Zeit, dass wir Pazifisten andere Maßnahmen ergreifen"
Besonders die Einsätze in Afghanistan seien durch nichts zu rechtfertigen und sogar vom militärischen Standpunkt aus sinnlos. Daraus schlussfolgert er: „Es wird also Zeit, dass wir Pazifisten andere Maßnahmen ergreifen: wir setzen uns der gewollten Vernichtung entgegen, auf unsere Kosten und unser Risiko." Eine „andere Maßnahme" in Büntzlys Sinne war das öffentliche Betreten des militärischen Sicherheitsbereichs am 4. August 2019.
Der Vorsitzende Richter ließ laut Büntzly nicht zu, dass der Angeklagte in Ruhe seine Verteidigungsrede vorbringen konnte. Immer wieder fiel er dem Herforder ins Wort. Trotzdem verzichtete Büntzly darauf, ihn als befangen abzulehnen: Er will das Bußgeld nicht zahlen, sondern ins Gefängnis gehen.
Engagement gegen Atomwaffen in Büchel
Sein antimilitaristisches Engagement wird Büntzly fortsetzen: Nicht nur auf dem GÜZ sondern auch im Engagement gegen Atomwaffen in Büchel. Um ein Zeichen zu setzen, hat er sich noch am Morgen seines Prozesses an einer Blockade des Atomwaffenstandorts Büchel beteiligt, die von einer international zusammengesetzten Gruppe, u. a. mit Personen aus den USA und den Niederlanden durchgeführt wurde.
Büntzly ist nicht der Einzige, der in den nächsten Wochen vor Gericht sein eingreifendes Handeln in die Kriegsvorbereitungen erläutern wird: Für die Besetzung des Truppenübungsplatzes Altmark im August 2019 bekamen in den vergangenen Monaten 25 Aktivisten Bußgeldbescheide in Höhe von 200 bis 500 Euro. Erwartet werden insgesamt 15 Prozesstermine im Zusammenhang mit der Besetzung von 2019.