Herford

Polizei zieht falsch beladenen Lkw mit Gefahrgut aus dem Verkehr

Der Verkehrsdienst der Autobahnpolizei stoppt einen überladenen einen Transporter auf der A2. Doch das ist nicht das einzige Problem des Fahrers.

Das Gefahrgut in einem Lkw war unzureichend gesichert. Zudem war das Fahrzeug überladen. | © Polizei

20.08.2019 | 20.08.2019, 15:06

Herford. Die Kontrolle eines Klein-Lkw auf der A 2 am Dienstag ergab zahlreiche Verstöße im Zusammenhang mit dem Transport von Gefahrgut. Der Verkehrsdienst der Autobahnpolizei untersagte die Weiterfahrt und erhob hohe Bußgelder.

Gegen 14.45 Uhr wurde ein 28-jähriger Fahrer mit seinem Klein-Lkw auf der A 2 in Fahrtrichtung Herford auf dem Parkplatz Herford-Süd angehalten und kontrolliert. Der Lkw war mit einem deutlich zu geringen Abstand zu den vorausfahrenden Autos unterwegs.

Die Polizei kontrollierte die Papiere und stellte fest, dass in dem Lkw Gefahrgut auf Paletten transportiert wurde. Die orangefarbenen Gefahrguttafeln, die zur Kennzeichnung Pflicht sind, waren am Fahrzeug nicht angebracht. Der Fahrer konnte auch keine Bescheinigung zur Erlaubnis des Beförderns von Gefahrgut vorweisen.

Unvollständige Ladepapiere, Gefahrgut und Strafzahlung

Schon anhand der unvollständigen Ladepapiere errechneten die Beamten außerdem eine deutliche Überladung des Lkw. An einer Wiegestelle wurde die zuvor errechnete Überladung sogar noch übertroffen. Zudem war die Ladungssicherung mangelhaft, denn das Gefahrgut hatte sich bereits von der Palette gelöst und war teilweise gekippt.

Die Polizeibeamten veranlassten zunächst die Sicherstellung und im Anschluss eine ordnungsgemäße Neuverpackung der Ladung. Die Polizei knüpfte die Ladungsfreigabe und die Weiterfahrt daran, dass der Fahrer ein vollständigen Ladedokument vorweisen musste, an geeignetes Fahrpersonal und Fahrzeug.

Am Ende dieser umfangreichen Kontrolle untersagten die Beamten Weiterfahrt. Gegen den ausländischen Fahrer wurde ein Bußgeld in Form einer Sicherheitsleistung von 2.050 Euro erhoben, das bereits bezahlt wurde. Auch gegen die Verlader und Versender, welche aus Deutschland stammen, fallen noch Bußgelder an.