Verl. Ein rückwärtsfahrender Müllwagen hat am Montagmittag im Verler Ortsteil Kaunitz eine Person tödlich verletzt.
Der 88-jährige Mann war, nach ersten Informationen von nw.de, gegen 12.20 Uhr auf der Straße "Zum Buschhof", ebenso wie der Müllwagen, in Richtung Peitzweg unterwegs, als es zu dem Unfall kam.
Der Müllwagen sei zwar mit einer Rückfahrkamera ausgestattet, dennoch habe der Fahrer den Fußgänger nicht erkannt. Der Mann wurde deshalb beim Zurücksetzen des Wagens überrollt und erlag seinen Verletzungen noch am Unfallort.
Die Freiwillige Feuerwehr Verl sei mit den Löschzügen Verl und Kaunitz alarmiert worden, berichtet Feuerwehrchef Martin Wanders. Rund 40 Einsatzkräfte seien nach dem Alarm innerhalb weniger Minuten zu der Unfallstelle unterwegs gewesen, doch schon nach der Rückmeldung der ersten Kräfte wurde der Löschzug Verl abbestellt.
Der ebenfalls alarmierte Notarzt aus Rheda-Wiedenbrück bestätigte nach seinem Eintreffen den Tod des 88-Jährigen.
Mitarbeiter der DEKRA wurden von der Staatsanwaltschaft Bielefeld mit der Rekonstruktion des Unfalls beauftragt.
Laut Unfallverhütungsvorschrift der Unfallkasse NRW darf Müll nur abgeholt werden, „wenn ein Rückwärtsfahren nicht erforderlich ist". Diese Vorschrift gilt seit 1979. Anlieger müssen sonst ihre Gefäße bis zur nächst größeren Straße bringen.
Unglücke mit rückwärtsfahrenden Müllautos haben bereits eine längere Vorgeschichte: Nachdem es bundesweit zu vier tödlichen Unfällen gekommen war, verabschiedeten die Unfallkasse NRW, die Entsorgungswirtschaft und die Gewerkschaft Verdi bereits im Jahr 2016 eine Branchenregelung, wonach Müllwagen nur noch in Ausnahmesituationen rückwärts fahren dürfen.
In Gütersloh waren daraufhin im Zuge einer Überprüfung alle Optionen, die ein Rückwärtsfahren in betroffenen Straßen verhindern könnten, in Erwägung gezogen worden – unter anderem das Herausnehmen von Sperrpfählen.
Seit Beginn des Jahres 2017 gilt zusätzlich noch eine bundesweite Richtlinie der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Auch die besagt, dass das Rückwärtsfahren vermieden und nur in Ausnahmefällen erlaubt werden soll.