Gütersloh

Rückwärts-Fahrverbot für Müllwagen in Gütersloh

Stadtreinigung: Eine neue Regelung erlaubt das Zurücksetzen nur noch in Ausnahmen. Die Verwaltung muss jetzt über Alternativen nachdenken

21.11.2016 | 21.11.2016, 11:16
Untersuchung läuft: Matthias Maurer, Leiter Fachbereich Stadtreinigung. - © Carolin Nieder-Entgelmeier
Untersuchung läuft: Matthias Maurer, Leiter Fachbereich Stadtreinigung. | © Carolin Nieder-Entgelmeier

Gütersloh. Wer in einer der 190 Gütersloher Sackgassen wohnt, muss mit Änderungen bei der Abfuhr von Restmüll und Kompost rechnen. Nachdem es bundesweit zu vier tödlichen Unfällen gekommen war, verabschiedeten die Unfallkasse NRW, die Entsorgungswirtschaft und die Gewerkschaft Verdi eine Branchenregelung, wonach Müllwagen nur noch in Ausnahmesituationen rückwärts fahren dürfen. Zwar liegt die neue Regelung zur Unfallverhütung dem Gütersloher Fachbereich Stadtreinigung noch nicht vor, doch dessen Leiter Matthias Maurer geht davon aus, "dass es auch hier Fälle geben wird, bei denen die Anwohner ihre Müllbehälter künftig bis zur nächsten Fahrstraße bringen müssen."

Eigentlich existiert bereits seit 1979 ein Rückwärts-Fahrverbot für Müllwagen, das aber in kaum einer Kommune beachtet und deshalb nun verschärft wurde. Und obwohl die neue Verordnung im Detail erst ab Dezember einzusehen ist, beschäftigen sich Maurer und seine Mitarbeiter schon damit. "Derzeit macht ein Betriebsleiter Fotos von allen betroffenen Straßen", sagt der Fachbereichsleiter, "anschließend werden die unterschiedlichen Kriterien in den Computer eingegeben."

Der PC stuft die Straßen nach dem Ampelsystem ein: Bei Grün ist alles in Ordnung, bei Gelb muss nachgebessert werden, bei Rot ist das Rückwärtsfahren nicht mehr möglich. "Wir überlegen dann, ob wir etwas ändern können oder die Anlieger anschreiben müssen", fährt Maurer fort. "Wir hoffen, dass wir mit diesem Prozess bis Ende des Jahres fertig sind." In dem Schreiben könne beispielsweise stehen, die Anwohner möchten ihre Müllbehälter demnächst bitte zur nächsten Straße bringen. Eine Variante, die es ohnehin schon an einigen Stellen in Gütersloh gebe.

Im Zuge der Überprüfung würden alle Optionen, die ein Rückwärtsfahren verhindern könnten, in Erwägung gezogen - unter anderem das Herausnehmen von Sperrpfählen. Seien sämtliche Möglichkeiten ausgeschöpft, könnten andere Maßnahmen das Wenden ermöglichen: "Zum Beispiel bauliche Veränderungen." In bestimmten Sackgassen dürfte aber auch das nicht fruchten: beispielsweise bei zu engen, unbefestigten oder kurvigen Straßen, in denen der Fahrer den stets anwesenden Einweiser nicht richtig sehen kann. "Es wird mit Sicherheit Straßen geben, die nicht mehr befahrbar sind, weil das Risiko einfach zu groß ist", so Maurer. Ein sogenannter Vollservice, bei dem die Mitarbeiter der Stadtreinigung gegen Gebühr die Behälter vor den nicht mehr angefahrenen Häusern abholen, sei derzeit aber nicht vorgesehen.

Bei anderen Sackgassen, auf die besagte Ausschlusskriterien nicht zutreffen, die aber schlichtweg zu lang sind, böte sich eine weitere Alternative an: "In solchen Fällen kann es sein, dass die Müllwagen ein Stück hineinfahren und die Anwohner ihrerseits ein Stück mit dem Müllbehälter gehen. Generell soll auf keinen Fall mehr als 150 Meter rückwärts gefahren werden." Allerdings geht Maurer auch davon aus, dass sich in bestimmten Sackgassen nichts ändern wird: "Wenn die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass die Straße breit genug, keine Kurve vorhanden und der Einweiser stets zu sehen ist, wird weiter reingefahren. Aber wir werden verstärkt darauf achten."

Nach all den Überprüfungen möchte der Fachbereichsleiter abwarten, bis die neue Branchenregelung auf seinem Tisch liegt: "Dann schauen wir, ob wir über das Ziel hinausgeschossen oder zu wenig gemacht haben." Schwere Unfälle, die letztlich zu den neuen Vorschriften führten, habe es in Gütersloh übrigens noch nicht gegeben: "Gott sei Dank."