Innenstadtkontrollen in Gütersloh

29.09.2025 | 29.09.2025, 15:30

Gütersloh (ots) -
Gütersloh (FK) - Freitag (26.09., 12.30 Uhr - 15.30 Uhr) fanden im Bereich der Gütersloher Innenstadt Verkehrskontrollen statt.

Immer wieder fällt auf, dass im Bereich der Fußgängerzone Personen, meist Minderjährige, verbotswidrig mit E-Scootern unterwegs sind. Neben dem allgemeinen Verbot im Fußgängerbereich mit dem E-Scooter unterwegs zu sein, gibt es noch eine Reihe weiterer Vorgaben, welche für die Nutzung der sogenannten Elektrokleinstfahrzeuge vorgeschrieben sind. Infos dazu finden Sie hier: https://guetersloh.polizei.nrw/artikel/wichtige-hinweise-zur-nutzung-von-e-scootern
Insbesondere Eltern sind in der Pflicht, sich mit den Regeln vertraut zu machen. Unsere Erfahrung zeigt, dass viele Kinder die E-Scooter geschenkt bekommen - häufig schon weit vor dem 14. Lebensjahr.

Radschlag - © Gütersloh
Radschlag | © Gütersloh

An der Königstraße hielten die Beamten am Freitag 17 Fahrrad- und E-Scooter-Fahrer an. Alle mussten Verwarngelder zahlen. Ebenso fanden Kontrollen an der Berliner Straße zwischen der Schulstraße und der Kökerstraße statt. 25 Fahrrad- und E-Scooter-Fahrer mussten dort Verwarngelder zahlen.

Die Polizei führt immer wieder Schwerpunktkontrollen im Rahmen der Aktion "Radschlag" in dem Bereich durch. Ziel ist es, die Sicherheit in und rund um die Innenstadt zu erhöhen. Mit der Aktion wenden wir uns an alle Verkehrsteilnehmer.

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