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Gericht bestätigt: Nachbarn müssen Schützenfest-Lärm ertragen

Das Verwaltungsgericht Minden bestätigt nachträglich eine von der Stadt Rietberg erteilte Ausnahmegenehmigung – und weist die Klage der lärmgeplagten Nachbarn ab.

Für ein Schützenfest müssen Nachbarn eine Ausnahme machen und den Krach hinnehmen. | © Andreas Frücht, DPA/Montage: Andreas Frücht

02.12.2020 | 02.12.2020, 19:30
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