Schloß Holte-Stukenbrock

Polizist hatte Kinderpornografie auf dem PC

Beamter aus Schloß Holte-Stukenbrock legt in zweiter Instanz Geständnis ab

17.01.2013 | 08.06.2022, 10:35

Schloß Holte-Stukenbrock/Bielefeld (joh). Wegen Besitzes von Kinderpornografie wurde ein bei der Gütersloher Polizei tätiger 34-jähriger Polizeikommissar aus Schloß Holte-Stukenbrock am 15. Juni 2012 vom Amtsgericht Bielefeld zu 3.200 Euro Geldstrafe (80 Tagessätze) verurteilt. Dagegen legten sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft Berufung ein.

Am Mittwoch fand die neue Verhandlung vor der VI. Kleinen Strafkammer des Bielefelder Landgerichts statt. An deren Ende gab der Polizist zu, was er bis dahin bestritten hatte und zog das Rechtsmittel auf Anraten seines Verteidigers Holger Rostek zurück. Da auch die durch Christoph Zielke vertretene Staatsanwaltschaft die Berufung zurücknahm, ist das erstinstanzliche Urteil nun rechtskräftig.

Erwischt worden war der Angeklagte von seinen eigenen Kollegen. Zum Nachtdienst brachte der Beamte gelegentlich sein Laptop mit, um gemeinsam mit den anderen Diensttuenden Filme darauf anzuschauen. Als der Beamte im Frühjahr 2011 das Revier eines Nachts eilig zu einem Einsatz verlassen musste, ließ er das Gerät eingeschaltet stehen. Einem seiner Kollegen fiel ein merkwürdiger Hinweis auf dem Desktop auf. Als er das Symbol anklickte, stieß er auf Dateien mit kinderpornografischen Fotos.

Fotos mit eindeutigen Titeln

Der Beamte informierte seinen Vorgesetzten. Am 4. Mai 2011 wurde die Wohnung des Angeklagten durchsucht. Die Festplatten von zwei sichergestellten Laptops und einem weiteren PC enthielten, zum Teil unter dem bezeichnenden Titel "Twelve years old", mehr als 3.000 einschlägige Fotos. In einem kleinen Tresor befanden sich CDs mit ähnlichem Inhalt.

Vor Gericht verteidigte sich der Angeklagte mit der Behauptung, er habe die Dateien 2002 heruntergeladen, danach aber völlig vergessen. Damit sollten die Anklagevorwürfe wohl als verjährt dargestellt werden. In der gestrigen Verhandlung konnte Kammervorsitzender Johannes Wiemann diese Einlassung widerlegen. Der Richter stellte fest, dass noch 2005 DVDs mit diesen Inhalten gebrannt worden waren.

Daraufhin legte der Polizeikommissar ein Geständnis ab, und gab auch zu, sich von diesen Dingen durchaus angesprochen gefühlt zu haben. Der Angeklagte ist zurzeit mit verringerten Bezügen vom Dienst suspendiert. Über seine weitere Laufbahn wird voraussichtlich das Verwaltungsgericht Minden entscheiden.