Gütersloh. Der Ex-Bürgermeister Norbert Morkes (74) steht ab Samstag, 1. November, nicht mehr auf dem Lohnzettel der Stadt. Die Versorgungsbezüge, die ihm nach seiner Abwahl noch zustanden, laufen Ende Oktober aus. Dann endet die reguläre Wahlperiode – und somit jegliche Zahlung an ihn.
Morkes war am 9. Juni 2024 mit 62,3 Prozent der Stimmen abgewählt worden. Fünf Tage später endete seine Dienstzeit. Gemäß Landesbesoldungsgesetz (Paragraf 4) standen ihm danach vier Monate weiterhin die vollen Bezüge zu, bis Ende Oktober. Doch auch danach bekam er weiter Geld, denn dann griff das Landesbeamtenversorgungsgesetz (Paragraf 81).
Dieses Gesetz besagt, dass abgewählte Bürgermeister den Anspruch haben, bis zum Ende ihrer ursprünglichen Wahlperiode versorgt zu werden, wenn auch nicht mehr in voller Höhe. Heißt: Seit 1. November 2024 erhielt Morkes noch 71,75 Prozent seines Soldes.
Eingruppiert ist der Gütersloher Bürgermeister nach B 8, das entspricht einem Grundgehalt von 12.189 Euro (seit 1. Februar 2025). Daneben wird ihm noch eine gesetzliche Aufwandsentschädigung gemäß Paragraf 5 der Eingruppierungsverordnung in Höhe von zehn Prozent gezahlt, also weitere 1.218 Euro. Freiwillig versichern muss er sich selbst.
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Verabschiedung von Morkes nicht vorgesehen
Ob Morkes tatsächlich bis zum Schluss 71,75 Prozent seines Soldes bezogen hat, ist allerdings unklar. Als der Kreis Gütersloh als Kommunalaufsicht nach mehr als einem Jahr Prüfung Anfang März eine Disziplinarmaßnahme gegen ihn verhängte, hieß es hinter vorgehaltener Hand, dass ihm auch ein Fünftel seiner Bezüge gekürzt worden seien. Weder der Kreis noch die Stadt erteilten dazu Auskunft, auch Morkes selbst nicht.
Eine förmliche Verabschiedung des Ex-Bürgermeisters ist nun, mit seinem Verschwinden von der städtischen Payroll nicht vorgesehen, teilt die Stadt auf Anfrage mit. Sein Büro im Rathaus hatte Morkes schon am 22. August vergangenen Jahres geräumt. Erkrankt war er schon länger gewesen, seit November 2023. In Gütersloh bleibt der ehemalige Stadtrepräsentant offiziellen Veranstaltungen oder Wahlabenden fern, auch im Stadtgeschehen ist er nur selten zu sehen.
Stattdessen kümmert er sich Angaben zufolge recht intensiv um die von ihm gegründete und von seinen Kindern geführte Veranstaltungsagentur Anno Events. Laut deren Internetseite richtete Anno dieses Jahr neun Mittelalterfeste aus, darunter in Gütersloh (Hof Kruse), aber auch in Barsinghausen und im fernen Goslar. Drei weitere Feste stehen dieses Jahr demnach noch an: Zweimal eine „Wyhnacht“ (in Gütersloh am 12. bis 14. Dezember) und einmal, das ist neu, ein „Anno Halloween/Samhain“; dieses findet am kommenden Wochenende vom 31. Oktober bis 2. November auf dem Gelände des Tierparks Nadermann in Delbrück statt.
Morkes soll sich verschiedene Fehltritte erlaubt haben
Morkes war abgewählt worden, weil sich die Beigeordneten gegen ihn gewandt hatten und Vorwürfe im Raum standen. So soll er seinen Dienstwagen privat genutzt, sich Frauen gegenüber sexistisch verhalten und Entscheidungen ohne Einbinden der Verwaltung und des Stadtrats getroffen haben. Morkes wies alle Anschuldigungen zurück, räumte lediglich einzelne private Nutzungen des Dienstwagens ein. Die Staatsanwaltschaft ermittelte gegen ihn, stellte das Verfahren aber gegen eine Geldbuße von 8.000 Euro ein; strafrechtlich relevant sei allein das Nutzen des Dienstwagens für private Fahrten, das sei als Untreue zu werten.
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Morkes hat den von ihm gegründeten politischen Verein, die BfGT, kurz vor den jüngsten Kommunalwahlen unter Nebengeräuschen verlassen. Er hielt ihm vor, zu einem „Mitläufer-Verein“ ohne eigenes Profil geworden zu sein. Seine Abwahl hatte den Steuerzahler 101.000 Euro gekostet, die Neuwahl des amtierenden Bürgermeisters Matthias Trepper (SPD) inklusive Stichwahl 260.000 Euro.
Trepper hat derweil - wie im Wahlkampf angekündigt - auf einen eigenen Bürgermeisterwagen verzichtet. Laut Auskunft der städtischen Pressestelle „nutzt er dementsprechend keinen Dienstwagen und rechnet ebenso keine gefahrenen Kilometer ab.“ Der Fahrer werde für andere Aufgaben eingesetzt, etwa für Pflege und Wartung der Poolfahrzeuge, für Botenfahrten der Verwaltung, Postverteilung oder den Einsatz in der Scanstelle.