Gütersloh. Bei der Verbraucherzentrale Gütersloh gehen laut eigenen Angaben aktuell vermehrt Anfragen wegen Mahnschreiben der Firma TPI Investment GmbH aus Essen ein. Diese fordert von angeblichen Kundinnen und Kunden der Firma „1N Telecom“ die Zahlung von rund 420 Euro. In dem Schreiben heißt es, die TPI habe die Forderungen von „1N Telecom“ für einen mit dem Telekommunikationsunternehmen geschlossenen DSL-Vertrag aus 2023 oder 2024 übernommen.
„In vielen Fällen liegt jedoch kein Vertrag vor oder er wurde rechtzeitig widerrufen“, sagt Julian Lambracht, Leiter der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW im Kreis Gütersloh. Trotzdem setze das Unternehmen Betroffene damit unter Druck. „Verbraucher sollten der Forderung zeitnah widersprechen, um Mahnbescheide oder Einträge in Auskunfteien zu vermeiden.“
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Mit Fragen zu verschiedenen Werbeaktionen des Düsseldorfer Telekommunikationsanbieters „1N Telecom“ haben die Verbraucherzentralen schon länger zu tun – und sie gehen mittlerweile rechtlich gegen das Unternehmen vor. „Lassen Sie sich von juristisch klingenden Formulierungen nicht unter Druck setzen, sondern widersprechen Sie der Forderung schriftlich und fordern Sie die Abtretungsurkunde für die Forderung an“, appelliert Lambracht, „liegt diese nicht vor, muss nichts bezahlt werden.“
Wer nicht reagiert, riskiert Mahnbescheide
Nach bisherigen Erkenntnissen der Verbraucherzentrale NRW legt TPI zwei Arten von Nachweisen vor: Entweder einen unterschriebenen Vertrag mit „1N Telecom“ oder ein EDV-Protokoll, das den angeblichen Vertragsabschluss belegen soll. „Teilweise hatten Betroffene aber nie zuvor Kontakt mit der ’1N Telecom’ oder haben ihren Vertrag rechtzeitig widerrufen“, sagt Lambracht.
Ein Widerruf behalte auch gegenüber einem etwaigen neuen Forderungsinhaber seine Gültigkeit. Dennoch: „Wer gar nicht auf die Zahlungsaufforderung reagiert, riskiert Mahnbescheide oder Einträge bei Auskunfteien.“
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Die Verbraucherzentrale hält ein Musterschreiben für den Widerspruch gegenüber der TPI Investment GmbH bereit. „Wer weitere Unterstützung benötigt oder unsicher ist, ob ein wirksamer Vertrag vorliegt, kann sich an uns wenden“, sagt Lambracht.