Anmeldeverfahren gestartet

Eltern, aufgepasst! So melden Sie Ihr Kind im Kreis Gütersloh für die Kita an

Der Kreis Gütersloh startet das Kita-Anmeldeverfahren. Anmeldungen für das für das Kita-Jahr 2023/2024 sind bis zum 15. Dezember möglich.

Das Anmeldeverfahren für das Kita-Jahr 2023/2024 ist in mehreren Kommunen gestartet. | © Symbolfoto/ Pixabay

20.10.2022 | 20.10.2022, 15:42

Kreis Gütersloh. Die Anmeldung für einen Kita-Platz über das Onlineportal des Kreises Gütersloh "Kivan" läuft. Eltern, die für ihre Kinder für das Kita-Jahr 2023/2024 in den Kommunen Borgholzhausen, Halle/Westfalen, Harsewinkel, Herzebrock-Clarholz, Langenberg, Rietberg, Schloß Holte-Stukenbrock, Steinhagen, Versmold oder Werther/Westfalen einen Betreuungsplatz benötigen, müssen sich in dem Kita-online-Portal ihrer Kommune anmelden. Das Anmeldeverfahren gilt nicht für die Kommunen Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück und Verl.

Eltern sollten Kitas im Kreis Gütersloh vorab besuchen

Hier kann man bis zu vier Wunscheinrichtungen inklusive der Kindertagesbetreuung angeben. Den Link zum Portal finden die Suchenden auf der Homepage der Kommune ihres Wohnortes. Falls es Probleme bei der Anmeldung gibt oder Fragen bestehen: Auf der Startseite des Kivan-Portals sind die Ansprechpartner zu finden. Sollte es im Haus kein Internet geben, können die Eltern Hilfe bei Bedarfsanmeldung bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung in ihrem Wohnort bekommen.

Trotz des Portals „Kivan“, das für alle gängigen Geräte ausgelegt ist, sollten die Eltern die Kindertageseinrichtungen vorab besuchen und kennenlernen. "Schließlich wollen Eltern wissen, wo und von wem die Kinder betreut werden. Hierzu erkundigen Sie sich nach einem Termin mit den Kita-Leitungen oder einem Tag der offenen Tür", heißt es seitens des Kreises Gütersloh.

Anmeldungen bis 15. Dezember

Auch die Kontaktdaten der Kindertageseinrichtungen sind bei „Kivan“ zu finden. Darüber hinaus können sich die Eltern über das Portal oder direkt vor Ort an die jeweilige Vermittlungsstelle der Kindertagespflege wenden. Die aktuellen Vorgaben zum Corona-Infektionsgeschehen sind dabei zu beachten. Alle Betreuungswünsche, die bis zum 15. Dezember für das Kita-Jahr 2023/2024 abgegeben werden, gehen in das reguläre Auswahlverfahren der Kitas ein. Alle Wünsche für das kommende Kita-Jahr, die danach eingehen, können erst im Nachrückverfahren berücksichtigt werden.