Kreis Gütersloh

Corona-Lockdown wird für den Kreis Gütersloh verlängert

NRW-Ministerpräsident Laschet hat gemeinsam mit Landrat Adenauer über die Lage im Kreis Gütersloh informiert. Ergebnis: Der Lockdown wird verlängert. Ein Gericht erklärte ihn zuvor für rechtens.

Verkünden eine Woche Lockdown-Verlängerung:  Armin Laschet (CDU, l), Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, und Sven-Georg Adenauer (CDU), Landrat des Kreises Gütersloh. | © picture alliance/dpa

29.06.2020 | 30.06.2020, 09:17

Gütersloh/Warendorf/Düsseldorf (imo/dpa). Die Landesregierung hat am Montagnachmittag gemeinsam mit den Landräten der Kreise Gütersloh und Warendorf über die Lage in der Region nach dem massiven Corona-Ausbruch beim Fleischkonzern Tönnies informiert. In der Staatskanzlei in Düsseldorf gab Ministerpräsident Armin Laschet, im Beisein von Landrat Sven-Goerg Adenauer bekannt, dass der Lockdown für den Kreis Gütersloh "aus Vorsicht" um eine Woche verlängert wird. Denn für den Kreis Gütersloh bestehe eine leichte Eintragung in die Bevölkerung, in Warendorf hingegen nicht. Die Menschen im Kreis Gütersloh müssen somit bis zum 7. Juli weiter mit den Einschränkungen leben.


Presse-Briefing zur Coronavirus-Pandemie in den Kreisen Gütersloh und Warendorf in NRW, 29.06.2020.

JETZT LIVE: Presse-Briefing von Ministerpräsident Armin Laschet und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann mit Landrat Sven-Georg Adenauer und Landrat Olaf Gericke zur aktuellen Lage in den Kreisen Gütersloh und Warendorf, 29.06.2020.

Gepostet von land.nrw am Montag, 29. Juni 2020

Ein Termin für die Wiedereröffnung des Tönnies-Schlachthofs ist unterdessen noch nicht absehbar. Das machte der Gütersloher Landrat Sven-Georg Adenauer (CDU) deutlich. Man werde den Betrieb erst wieder erlauben, wenn keine Gefährdung für die Bevölkerung mehr ausgehe. Die Firma Tönnies habe bis dahin noch „viele Hausaufgaben zu erledigen", sagte Adenauer in Düsseldorf.

Der Landrat des Kreises Gütersloh war bei der Pressekonferenz ebenso anwesend wie Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann sowie der Landrat des Kreises Warendorf Olaf Gericke (alle CDU). Bis Dienstag musste eine Entscheidung fallen, ob der regionale Lockdown in den beiden NRW-Kreisen mit erneuten Einschränkungen im öffentlichen Leben ausläuft oder verlängert wird. Der seit vergangenen Mittwoch geltende regionale Lockdown war bis zum 30. Juni befristet.

Während Landrat Adenauer darauf verweist, dass der Lockdown zur Sicherheit weiter bestehen müsse, zeigte sich der Landrat des Kreises Warendorf erleichtert, denn hier werden die Beschränkungen aufgehoben.

Zahl am Montag noch deutlich über kritischer Marke

Laut am Montag vom Robert-Koch-Institut veröffentlichten Daten gab es im Kreis Gütersloh 112,6 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der vergangenen sieben Tage. Die kritische Marke liegt bei 50. Am Sonntag hatte die sogenannte 7-Tage-Inzidenz noch 132,9, am vergangenen Dienstag noch 270,2 betragen. Der Kreis Gütersloh hatte am Sonntag 107 Neuinfektionen in der Bevölkerung ohne Tönnies-Bezug für die vergangenen sieben Tage angegeben. Wie Armin Laschet am Montag mitteilt, liegt die 7-Tages-Inzidenz ohne die Tönnies-Mitarbeiter bei 22,5 im Kreis Gütersloh.

Die Verwaltung sieht einen Grund für die gestiegenen Werte in den stark ausgeweiteten Tests im Kreis Gütersloh. Inzwischen gibt es sechs Zentren, in denen sich Menschen aus dem Kreis Gütersloh, die keine Symptome haben, kostenlos testen lassen können. Landrat Sven-Georg Adenauer hatte sich bereits am Montagmorgen nicht sehr optimistisch gezeigt, dass der Lockdown aufgehoben werde in Anbetracht der aktuellen Entwicklung.

Rund 28.000 Tests sind laut Laschet im Kreis Gütersloh bisher in den Testzentren, das größte findet sich am ehemaligen Militärflugplatz in Gütersloh, gemacht worden. Dabei habe es nur wenige positive Ergebnisse gegeben.

Gericht erklärt Lockdown für rechtmäßig

Der derzeit eingeschränkt geltende Lockdown im Kreis Gütersloh wurde vom Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen am Montag in Münster für rechtmäßig erklärt. Ein Bewohner der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock hatte die Überprüfung einer Landesverordnung verlangt. Der Antragsteller kritisierte, dass auch Städte wie sein Wohnort und Versmold, Borgholzhausen oder Halle in Westfalen betroffen sind, obwohl es dort keine oder kaum Infizierte gibt.

Diese Ansicht teilt das OVG nicht. Wegen der Vielzahl der positiven Corona-Tests unter Mitarbeitern im Schlachtbetrieb bei Tönnies bestehe eine hinreichend konkrete Gefahr des Überspringens auf die übrige Bevölkerung. Das Land habe daher seinen Ermessensspielraum mit Schutzmaßnahmen für den gesamten Kreis nicht überschritten.

OVG: Verordnung zeitlich eng begrenzt

Das OVG weist in seiner Begründung daraufhin hin, dass die Verordnung zunächst auf eine Woche zeitlich eng befristet gewesen sei. Außerdem müsse das Land die Regelung fortwährend überprüfen und eventuell auch vor Ablauf der Geltungsdauer aufheben, falls die Datenlage nach vielen Tests in der Bevölkerung darauf hindeute, dass das Virus nicht auf die übrige Bevölkerung übertragen wurde. Der Beschluss des OVG ist unanfechtbar.

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