Gütersloh. Sie waren kaum zu überhören: Mehrere Menschen haben sich am Samstag zusammengetan, um gegen die Corona-Regeln zu protestieren. Mit gemeinsamen Sprechchören und vorbereiteten Plakaten versammelten sie sich am Gütersloher Rathaus.
Wie die Polizei am Montagnachmittag mitteilt, hat die Kreispolizeibehörde mittlerweile ein Strafverfahren eingeleitet, da die Versammlung nicht bei der Versammlungsbehörde angemeldet worden war. Darüber hinaus prüfe die Stadt Gütersloh die Einleitung von Bußgeldverfahren gegen einzelne Teilnehmer wegen Verstößen gegen die Coronaschutzverordnung, heißt es in einer Mitteilung.
32-Jähriger wirft Gastro-Tisch in Richtung der Polizei
Im Zuge der Versammlung ist laut Polizei ein 32-jähriger Mann mehrfach durch provokative Sprechgesänge aufgefallen. Als die Personalien des Mannes durch die Polizeibeamten festgestellt werden sollten, rannte er davon.
Zwei Beamte erkannten ihn später am Kolbeplatz wieder - er flüchtete erneut und warf dabei mit einem Tisch, der vor einem Gastro-Betrieb am Kolbeplatz stand, in Richtung eines der ihm folgenden Beamten. Als er durch die Beamten eingeholt werden konnte, baute er sich drohend vor ihnen auf und versteckte sich schließlich in einer Garagenzufahrt an der Kökerstraße.
Passant zeigt Polizeibeamten an
Letztlich fand die Polizei ihn in einer Garagenzufahrt an der Kökerstraße. Weil er sich wieder weigerte, seine Personalien anzugeben, holten die Beamten ihn schließlich "mittels einfacher körperlicher Gewalt" heraus, wie es in der Mitteilung weiter heißt. Da er sich auch gegen diese Maßnahmen sperrte, wurde er zu Boden gebracht und fixiert.
Laut Polizei blieben mehrere Passanten stehen und äußerten sich teilweise lautstark und verständnislos über die Maßnahmen der Polizei. Eine einzelne Person versuchte sogar dem 32-Jährigen zu Hilfe zu kommen. Durch einen der Passanten wurde Strafanzeige gegen die einschreitenden Beamten der Gütersloher Polizei erstattet.
Liegen Verstöße gegen das Versammlungsgesetz vor?
Gegen den 32-jährigen Gütersloher wurde laut Polizei ein Strafverfahren eingeleitet, in dem zum einen geprüft wird, ob Verstöße gegen das Versammlungsgesetz vorliegen und zum anderen, ob er sich wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte schuldig gemacht hat. Nach der Personalienfeststellung auf der Polizeiwache wurde der Mann entlassen. Zwei Polizeibeamte verletzten sich im Zuge der Ingewahrsamnahme leicht, blieben aber im Dienst.