Borgholzhausen

Nachbarin (53) nach Bluttat an 86-Jähriger in Borgholzhausen festgenommen

Die Ermittlungen der Mordkommission ergaben einen dringenden Tatverdacht gegen die Frau. Sie hatte vor eineinhalb Wochen selbst die Polizei gerufen und wurde jetzt in Handschellen abgeführt.

Mitarbeiter der Spurensicherung der Polizei kommen zu einem Wohnhaus, in dem die Leiche einer 86-Jährigen gefunden wurde. | © Festim Beqiri/Tv7news.de/dpa

19.06.2019 | 19.06.2019, 20:20

Borgholzhausen/Bielefeld (nw/hk). Im Fall der in Borgholzhausen getöteten 86-jährigen Evelyn W. hat die Polizei jetzt die Nachbarin der Frau festgenommen. Ermittlungen der Mordkommission Bielefeld nach dem gewaltsamen Tod der 86-Jährigen an der Wellingholzhauser Straße in Borgholzhausen hätten einen Tatverdacht gegen die 53-jährige Nachbarin ergeben, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung der Bielefelder Staatsanwaltschaft und Polizei. Die Nachbarin wurde mit auf den Rücken gefesselten Händen abgeführt. Der 53-Jährigen wurde heute der Haftbefehl verkündet.

Bei der Festgenommenen handele es sich laut der Mitteilung um die Anwohnerin, die vor eineinhalb Wochen selbst die Polizei rief, weil das Opfer auf Türklingeln nicht reagierte. „Sie verstrickte sich bei ihrer Befragung durch Kriminalbeamte in Widersprüche", heißt es in der Pressemitteilung recht allgemein. Im Rahmen der Nachbarschafts- und Zeugenbefragung habe sich der Verdacht gegen die 53-Jährige dann erhärtet, schildert die Polizei weiter.

Am Mittwoch nahmen Kriminalbeamte die Tatverdächtige schließlich fest. Der Haftrichter verkündete den Untersuchungshaftbefehl wegen Totschlags. Die Verhaftung der Verdächtigen rund elf Tage nach der Tat war ein weiterer sehr belastender Moment für die Bewohner der Anlage. Direkt nach der Bluttat hatten viele Menschen dort große Ängste empfunden, dass sich in ihrer direkten Nachbarschaft ein so grausames Verbrechen ereignet hat. In der Bevölkerung kursierten etliche Gerüchte über mögliche Tatverdächtige – dass es sich um eine Frau aus der Nachbarschaft handeln könne, hatte allerdings niemand vermutet.

Die Polizei spricht in ihrer Stellungnahme ausdrücklich von Totschlag als Grund für den Haftbefehl. Das deutet auf eine spontan verübte Tat hin. Der Versuch, mit der Alarmierung der Polizei den Verdacht von sich selbst abzulenken, wird allerdings sicherlich auch vom Gericht bewertet werden. Auch zur Tatwaffe äußert sich die Polizei derzeit noch ebenso wenig wie zum genauen Tatzeitpunkt.