Bielefeld/Minden. Weil Unbekannte sich nicht an die nachmittäglichen Öffnungszeiten eines Schulhofs im Bielefelder Norden kümmern, verklagt jetzt eine Anwohnerin der Grundschule die Stadt Bielefeld. Sie fordert vom städtischen Schulträger in seiner Funktion ein „bauaufsichtliches Einschreiten“ an der Jöllenbecker Grundschule.
Wie Rebecca Höke, Sprecherin des Verwaltungsgerichts in Minden, mitteilt, ist die Nutzung auf dem Schulhof außerhalb der Schulzeiten durch klare Regeln definiert. Laut Höke dürfen diesen Schulhof nur Kinder bis 14 Jahre benutzen. Zudem ist das Betreten des Schulhofs nach 19 Uhr nicht mehr gestattet.
Doch daran halten sich offensichtlich Unbekannte in großer Regelmäßigkeit nicht. Die Anwohnerin beklagt daher „aufgrund der unzulässigen Nutzung insbesondere erhebliche Lärmbelastungen“ und erwartet deshalb nun, dass die Stadt dagegen vorgeht.
Schulhofnutzung ab 14 Jahren und nach 19 Uhr nicht erlaubt
Wie die aufgestellten Schilder auf dem Schulhof deutlich machen, ist seine Nutzung nur für Kinder unter 14 Jahren erlaubt. Und die dürfe außerhalb der Schulzeiten auch nur von 16.45 bis 19 Uhr geschehen. Samstags und werktags in den Ferien gilt eine Nutzungserlaubnis von 9 bis 19 Uhr. Nach 19 Uhr und sonntags ist das Betreten des Schulhofs gar nicht zulässig.
Gerichtssprecherin Höke erklärt: „Alles, was außerhalb dieser Nutzungsbestimmungen liegt, ist nicht zulässig.“ Welcher Art das geforderte „bauaufsichtliche Einschreiten“ sein soll, das sei bisher in der Klage nicht erkennbar. Um das zu erörtern, steht am Dienstag, 2. Dezember, der Verhandlungstermin am Mindener Verwaltungsgericht an.
In Bielefeld-Mitte ist die Wirkungslosigkeit der Schilder bekannt
Dass sich die Menschen an solche Verbotsschilder nicht halten, war bereits im Stadtbezirk Mitte ein großes Diskussionsthema, weil sich auch dort Ältere weder um die Alters- noch um die zeitliche Beschränkung kümmerten.
Sven Pachur, Chef der Luisenschule, sagte bereits vor zwei Jahren dazu: „Es entspricht in keiner Weise der Realität, zu glauben, man könne die Nutzung per Verbotsschild auf Personen bis zu 14 Jahren beschränken.“ Jugendliche und Erwachsene nähmen sich den Raum unkontrolliert und nutzten ihn „in nicht angestrebter Weise“.
Die Wirkungslosigkeit von Ermahnungen und Platzverweisen durch die Polizei habe sich in der Vergangenheit gezeigt. „Auch die Polizisten äußern, keine Handhabe und Mittel dagegen zu haben, sodass die staatliche Kontrollfunktion wohl ausfällt.“