Entscheidung des BGH

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Anschlag vor Bielefelder „Cutie“: Traumatisierte Opfer sollen sich Anwältin teilen

Statt sich nach dem Terroranschlag von Bielefeld als Nebenkläger einzeln anwaltlich vertreten zu lassen, sollen sich vier der Opfer einen Juristen teilen, um Kosten zu sparen. Das kritisieren Beteiligte.

Kurz nach dem mutmaßlichen Anschlag: Die Mordkommission ermittelt vor dem Bielefelder „Cutie“. | © Paul Brinkmann

08.08.2025 | 08.08.2025, 10:45
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