Sicherheit am Wochenende

Bielefelder Hauptbahnhof wird am Wochenende zur Waffenverbotszone

Wegen Arminia und des „Treppentanzes“ erwartet die Bundespolizei ein erhöhtes Personenaufkommen am Bielefelder Hauptbahnhof. Waffen sind in dieser Zeit tabu.

Am Wochenende verwandelt sich der Bielefelder Hauptbahnhof zur Waffenverbotszone. | © Marcus Brandt/dpa

14.05.2025 | 14.05.2025, 16:21

Bielefeld/Sankt Augustin. Die Bundespolizei hat für das kommende Wochenende ein Waffenverbot für den Bielefelder Hauptbahnhof ausgesprochen. Die Allgemeinverfügung gilt von Samstag, 17. Mai, 0 Uhr bis Sonntag, 18. Mai, 23.59 Uhr, heißt es in einer Mitteilung. Untersagt ist das Mitführen gefährlicher Gegenstände.

Grund ist das veranstaltungsstarke Wochenende in Bielefeld. Neben dem letzten Saisonspiel von Arminia Bielefeld auf der Alm (Anstoß Samstag 13.30 Uhr) mit mehr als 25.000 Zuschauern findet auch die beliebte und gut besuchte Open-Air-Veranstaltung „Treppentanz“ am Boulevard statt. Beide Veranstaltungen werden für eine erhöhte Frequentierung des Bielefelder Hauptbahnhofs sorgen.

Die Verfügung verbietet, gefährliche Gegenstände wie Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messer aller Art mit sich zu führen. Nachbildungen von Schusswaffen fallen ebenso darunter wie Schlagstöcke oder Reizstoffsprühgeräte. Auf das Verbot sollen auch mehrere Plakate am Hauptbahnhof hinweisen, heißt es von der Behörde.

Bundespolizei erklärt Waffenverbot in Bielefeld

Hintergrund für die Allgemeinverfügung und das daraus resultierende Waffenverbot ist die Häufung der Fälle, in denen Personen am Hauptbahnhof mit gefährlichen Gegenständen angetroffen wurden. Die Bundespolizei spricht von 56 Fällen seit Mai vergangenen Jahres. „Erst am frühen Mittwochmorgen, 14. Mai, hatte im Hauptbahnhof ein 22-Jähriger einen anderen unter Vorhalt eines Messers bedroht. Der Tatverdächtige wurde nach einer Videoauswertung festgenommen“, berichtet Bundespolizeisprecher Roger Schlächter.

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„Die Bundespolizei wird im Geltungszeitraum der Allgemeinverfügung verstärkt Kontrollen durchführen. Verstöße gegen das Mitführverbot können ein Zwangsgeld, Bußgeld oder Strafverfahren nach sich ziehen“, betont Schlächter. Die Bestimmungen und Ausnahmen der Allgemeinverfügung können auf der Internetseite der Bundespolizei eingesehen werden.

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