Verhandlung am Amtsgericht

Bielefelder Einbrecher schläft am Tatort ein und wird vom Polizeihund geweckt

Der alkoholabhängige Bielefelder gerät immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt. Bei seiner bislang letzten Tat hat er ein tierisches Erweckungserlebnis.

Der Angeklagte warf mit einem Stein das Fenster einer Werkstatt an der Dunlopstraße in Sennestadt ein (Symbolfoto). | © Polizei

06.04.2025 | 06.04.2025, 16:26

Bielefeld. „Ich mache mich kaputt, das merke ich“, sagte der Angeklagte in der Verhandlung. Seit Jahren ist Olaf V. (Name geändert) alkoholabhängig. Und immer wieder begeht er im betrunkenen Zustand Straftaten, die ihn bereits mehrfach ins Gefängnis geführt haben. Eine solche Phase durchlebte er im Oktober des vergangenen Jahres: Das Amtsgericht verurteilte den 44-jährigen Bielefelder nun wegen mehrerer Einbrüche, Diebstähle und Trunkenheitsfahrten zu zwei Jahren und acht Monaten Haft.

Die angeklagten Taten räumte Olaf V. vor Gericht ohne Umschweife ein. Demnach hatte er sich in der Nacht zum 20. Oktober 2024 zu einer Sozialeinrichtung in Bethel begeben. Mit einem Stein warf er dort ein Bürofenster ein und kletterte in das Gebäude. In einer Schublade fand er die Schlüssel zu einem Auto, einem Mercedes-Benz „Sprinter“.

Trotz vorangegangenen Alkoholkonsums setzte sich V. ans Steuer des Fahrzeugs und fuhr los. Um 2.15 Uhr bog er – nachdem er noch in Bethel die Kennzeichen des Autos gegen andere Nummernschilder ausgetauscht hatte – auf das Gelände einer Tankstelle an der Artur-Ladebeck-Straße ein. Beim Zurücksetzen beschädigte er dort einen geparkten Ford Fiesta.

Kein Führerschein, aber 2,5 Promille

Doch ließ er sich davon nicht beirren: Olaf V. ging in den Tankstellen-Shop und kaufte sich Bier. Sodann fuhr er davon – jedoch nicht ohne zuvor noch einen Metallpfosten auf dem Gelände mit dem Sprinter zu ramponieren. Er sei im Shop auf den Fiesta angesprochen worden, darauf jedoch nicht weiter eingegangen, sagte der 44-Jährige vor Gericht. Und fügte mit dem Anflug eines schuldbewussten Grinsens hinzu: „Ich wollte natürlich keine Polizei.“

Kontakt mit den von ihm zumindest damals nicht unbedingt herbeigesehnten Beamten hatte V. dann am folgenden Nachmittag: Um 15.50 Uhr zogen Polizisten den mittlerweile deutlich ramponierten Sprinter mit den falschen Kennzeichen am Jahnplatz aus dem Verkehr. Am Steuer: Olaf V. – ohne Führerschein, dafür aber mit 2,5 Promille im Blut.

Werkstatteinbruch mit „Bonnie“

Nachdem er wieder auf freiem Fuß war, ließ sich der Bielefelder dieses Ereignis jedoch nicht zur Warnung gereichen. In der Nacht auf den 23. Oktober 2024 stieg er – obgleich seit seiner vorangegangenen Haftentlassung unter Führungsaufsicht stehend – gemeinsam mit einer Komplizin in eine Werkstatt an der Dunlopstraße in Sennestadt ein. Die Mittäterin kenne er nur unter dem Namen „Bonnie“, sagte V. in der Verhandlung, weitere Angaben dazu könne er nicht machen. Aus den Räumen entwendeten die beiden zwei Autoschlüssel, ein Handy sowie Getränkekisten.

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Draußen setzte sich Olaf V. in eines der Autos, deren Schlüssel die beiden Einbrecher zuvor entwendet hatten, fuhr ein paar Meter und ließ das Fahrzeug dann stehen. Die beinahe entwaffnend ehrliche Begründung: „Das Radio ging nicht.“ Stattdessen stieg er in Auto Nummer zwei, einen Mercedes, und fuhr mit diesem davon.

Der Firma entstand ein Schaden von 10.000 Euro

In den Abendstunden kehrte V. zurück zur Dunlopstraße, wo er abermals ein Fenster derselben Werkstatt einwarf und wieder in das Gebäude einstieg. Eigentlich habe er nach weiteren stehlenswerten Sachen gesucht, so der 44-Jährige vor Gericht. Doch habe er dann – abermals alkoholisiert – festgestellt, dass er unterwegs seine Schlüssel verloren habe. „Ich habe mich dann dort unter einen Tisch zum Schlafen gelegt, weil ich ja nicht mehr in meine Wohnung kam.“

Der Schlaf fand ein jähes Ende, als V. um 0.10 Uhr von einem Polizeihund geweckt wurde. Noch vor Ort räumte er ein, bereits zuvor in die Werkstatt eingebrochen zu sein. Das gestohlene Auto gelangte zurück an den Besitzer. Doch mussten an diesem sowie dem anderen von V. kurzzeitig zweckentfremdeten Auto die Schlösser ausgetauscht werden, da die Schlüssel für die Fahrzeuge nicht mehr aufzufinden waren. Dem Besitzer entstand durch weitere Reparaturen sowie seinen zwischenzeitlichen Betriebsausfall ein Schaden von rund 10.000 Euro. Wieso ein Scheinwerfer des zurückgelangten Mercedes zerstört war, war dann jedoch nicht mehr Gegenstand der Verhandlung.