Prozess am Landgericht

Bielefelder knackt beliebten Bratwurst–Automaten – und muss ins Gefängnis

Von der Sucht getrieben: Ein 28-jähriger Bielefelder verursacht mit kleiner Beute großen Schaden und zieht weitreichende Konsequenzen nach sich.

Eines der Ziele des Bielefelders war ein Automat für Wurst- und Fleischwaren in der Innenstadt. | © Peter Unger

01.04.2025 | 01.04.2025, 12:33

Bielefeld. Die Beute: insgesamt 50 Euro – für zwei Täter. Der Sachschaden: 15.000 Euro. Dies ist die Bilanz eines Automatenaufbruchs, dessentwegen sich nun ein drogenabhängiger Mann aus Bielefeld vor dem Landgericht zu verantworten hatte. Die XXI. Große Strafkammer verurteilte den 28-Jährigen nun wegen dieser sowie weiterer Taten zu drei Jahren Gefängnis.

Eigentlich glaubte Jonas M. (Name geändert) sein Drogenproblem bereits überwunden, als sich plötzlich seine damalige Partnerin von ihm trennte. Der Bielefelder griff wie bereits in der Vergangenheit schon einmal verstärkt zu Amphetamin und Opiaten. Die beinahe klassische Folge: Erst verlor er den Arbeitsplatz, dann seine Wohnung. Und irgendwie mussten das Leben und die Sucht ja finanziert werden.

Also griff M. zu unerlaubten Mitteln: Am 5. Juli des vergangenen Jahrs brach er gemeinsam mit einem unbekannten Mittäter einen an der Spindelstraße aufgestellten Fleischautomaten auf. Doch war es nicht der Heißhunger, der M. und seinen Komplizen zu der Tat verleitet hatte. Vielmehr hatten es die Automaten-Knacker auf das in dem Gerät befindliche Bargeld abgesehen. Das erwies sich letztlich als nicht gerade üppig: Gerade einmal 50 Euro holten die Männer aus dem Automaten. Der Sachschaden belief sich auf 15.000 Euro.

Der Angeklagte ist auf Bildern von Überwachungskameras zu sehen

Neun Tage später stieg Jonas M. in die Räume einer an der Jöllenbecker Straße gelegenen Autowerkstatt ein. Doch war er dabei von einer Anwohnerin beobachtet worden, die wiederum die Polizei verständigte. Die Beamten nahmen M. kurz darauf noch in der Werkstatt fest.

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Einen mit rund 1.200 Euro bezifferten und somit ebenfalls nicht gerade unerheblichen Schaden verursachte der Bielefelder, als er am 10. September zur Mittagszeit die Hintertür eines Wettbüros an der Herforder Straße aufbrach. Aus dem Inneren des Hauses nahm M. eine dort abgestellte hochwertigen Handtasche mit, die er wenig später verkaufte.

Doch war sein Einbruch auf den zahlreichen Überwachungskameras des Wettbüros festgehalten worden. Als der Vorsitzende Richter Bernd Bovenschulte die Aufnahmen in der Verhandlung vor dem Landgericht abspielte, war darauf nicht nur der durchs Bild flitzende M. zu sehen, sondern auch laut und deutlich der Signalton der offenbar wirklich durchsetzungsstarken Alarmanlage des Wettbüros zu vernehmen. Diese war auch im Gerichtssaal – und ganz offensichtlich auch davor – äußerst deutlich zu hören – so deutlich, dass ein besorgter Wachtmeister kurz von draußen in den Saal schaute, um dann beruhigt festzustellen, dass alles seine Ordnung hatte.

Die Polizei nimmt den Einbrecher kurz nach der Tat fest

Zurück zum Tatgeschehen: Noch in derselben Nacht stieg Jonas M. abermals in das Gebäude an der Herforder Straße ein. Doch wurde er vom Betreiber des Wettbüros überrascht, der ihn nach kurzer Verfolgungsjagd stellte. Und dies auch nur, weil M. Auf regennasser Straße ausgerutscht war. „Er war schnell, das muss man ihm lassen“, sagte der Zeuge nun vor Gericht. Der Mann nahm M. in den Schwitzkasten, doch konnte dieser sich befreien. Jonas M. ergriff eine Glasflasche und deutete an, diese auf den Wettbürobetreiber werfen zu wollen. „Da habe ich lieber ein paar Meter Abstand gehalten und mit dem Handy die Polizei angerufen“, sagte der Zeuge vor Gericht. Die Beamten stellten M. kurz darauf in der Nähe der Stadtwerke. Seither sitzt er in Untersuchungshaft.

Bereits am vorangegangenen Verhandlungstag hatte Jonas M. ein umfassendes Geständnis abgelegt. Die Kammer verurteilte ihn nun zu drei Jahren Haft. Darüber hinaus ordnete das Gericht seine Unterbringung im Entzug an.