Kontrollen

Vollstreckte Haftbefehle: Gleich zwei gesuchte Bielefelder aufgegriffen

Am Sonntag konnten Polizei und Bundespolizei gleich zwei Männer aufgreifen. Beide hatten noch eine Rechnung offen.

Nicht ganz so dramatisch wie auf diesem Foto verliefen die Kontrollen der zwei Männer. | © picture alliance

Ingo Müntz
22.07.2024 | 22.07.2024, 16:25

Bielefeld. Die Polizei konnte bereits am Sonntag einen interessanten Fang machen. Wie die Polizei heute mitteilt, konnten gleich zwei Personen aufgegriffen werden, die mit jeweils einem Haftbefehl gesucht wurden.

Der erste Gesuchte ging der Polizei bei einer Verkehrskontrolle an der Heeper Straße ins Netz. Bei der Überprüfung eines 47-Jährigen stellten sich gleich zwei für ihn problematische Fakten heraus. Zunächst stellten die Beamte fest, dass der Mann ohne Führerschein unterwegs war. Und - er wurde mit Haftbefehl gesucht.

1. Haftbefehl - Versicherungsverstoß

Die Beamten kontrollierten gegen 18 Uhr an der Heeper Straße, nahe der Lohkampstraße, einen Nissan-Fahrer. Der 47-jährige Fahrer aus Bielefeld händigte den Polizisten den zwar einen Fahrzeugschein aus, erklärte dann aber, dass er keinen Führerschein besäße. Eine Überprüfung ergab, dass ihm sein Führerschein 2021 nach einem Verkehrsunfall mit Trunkenheit entzogen worden war.

Bei der weiteren Kontrolle stellte sich heraus, dass gegen den 47-Jährigen ein Haftbefehl wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz (in der Regel die Haftpflichtversicherung bei Autos) vorlag. Der Mann konnte allerdings vor Ort den eingeforderten Geldbetrag beglichen und konnte zu Fuß seinen Weg fortsetzen. Das Führen von Kraftfahrzeugen wurde ihm ausdrücklich untersagt. Ein Strafverfahren ist eingeleitet worden.

2. Haftbefehl - Beleidigung

Die Bundespolizei konnte einen 33-Jährigen aufgreifen, der eine Geldstrafe nur unzureichend bezahlt hatte. Deswegen hatte die Staatsanwaltschaft Bielefeld einen Haftbefehl gegen den Mann erlassen. Der Bielefelder war Anfang des Jahres vom Amtsgericht Bielefeld wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 1.650 Euro verurteilt worden, die er nur unvollständig bezahlt hatte.

Als er am Sonntagvormittag, 21. Juli, in eine Kontrolle der Bundespolizei geriet, wurden die unbezahlten 375 Euro zuzüglich 40 Euro Verfahrenskosten fällig. Um eine zwölftägige Ersatzfreiheitsstrafe zu vermeiden, zahlte der Mann die offene Summe. Er wurde anschließend entlassen.