Gesuchter stellt sich in Bielefeld

Festnahme in Bielefeld andersherum: „Nehmen Sie mich fest. Ich werde gesucht.“

Ungewöhnlich: Bielefelder Polizisten sind erstaunt, als am Abend vor ihnen plötzlich ein Mann steht und festgenommen werden will.

Der Mann stellte sich ohne jeden Fahdungsdruck und ließ sich festnehmen. | © picture alliance / Stefan Sauer/dpa-Zentralbild/dpa

04.12.2024 | 04.12.2024, 07:49

Bielefeld. Normalerweise klopfen Polizisten möglichst überraschend an der Wohnungstür, wenn sie jemanden festnehmen wollen. Am Samstagabend, 30. November, lief das für Bundespolizisten im Bielefelder Hauptbahnhof ungewöhnlicherweise genau andersherum.

Wie die Behörde mitteilte, erschien plötzlich ein 35-jähriger Mann auf der Wache der Bundespolizei am Hauptbahnhof Bielefeld und teilte den Wachhabenden mit, dass er aktuell mit Haftbefehl gesucht werde – ganz nach dem Motto: „Nehmen Sie mich fest. Ich werde gesucht.“

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Die erstaunten Beamten überprüften seine Angaben im polizeilichen Fahndungssystem und stellten fest, dass gegen den Essener tatsächlich ein Haftbefehl bestand. Das Amtsgericht Paderborn hatte gegen den gebürtigen Paderborner im September 2022 einen Strafbefehl von 100 Tagessätzen zu je 15 Euro erlassen.

Paderborner begleicht Geldstrafe nicht und versäumt Haftantritt

Der Mann war damals wegen Diebstahls in zwei Fällen verurteilt worden. Er hatte aber seine Pflicht, die Geldstrafe zu begleichen, „nur geringfügig“ erfüllt und hatte anschließend auch nicht die automatisch folgende Haft angetreten. Auf die „Strafantrittsladung“ hatte der Verurteilte einfach nicht reagiert. Der Staatsanwaltschaft Paderborn blieb also nichts anderes übrig, als einen Haftbefehl zu erlassen.

Warum sich der Mann nun ohne jeden Fahndungsdruck der Polizei gestellt hat, geht aus der Mitteilung der Behörde übrigens nicht hervor. Er erschien schlicht zwei Jahre nach dem Urteil nun bei der Polizei, um sich doch noch festnehmen zu lassen. Die noch ausstehende Geldstrafe von 1.440 Euro konnte er aber immer noch nicht bezahlen. Die Einsatzkräfte fuhren ihn daraufhin zur Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe von 96 Tagen in die Justizvollzugsanstalt.

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