Bielefeld. Es war sicherlich eine emotional aufgeladene Situation, das mochten die Prozessbeteiligten dem Angeklagten zugestehen. Dass der Mann, der ganz offenbar seine Impulse nicht immer gänzlich unter Kontrolle hat, jedoch ausgerechnet seine ihm zur Seite gestellte Bewährungshelferin aufs Unflätigste beleidigte, stieß wiederum auf keinerlei Verständnis. Das Amtsgericht verurteilte den 36-jährigen Bielefelder nun zu einer Gefängnisstrafe von fünf Monaten - ohne Bewährung.Möglicherweise war in der Kommunikation irgendetwas schief gelaufen, doch hatte sich auch der nun verurteilte Nafi C. (Name geändert) nicht ausreichend um seine eigenen Belange gekümmert. Vor einiger Zeit war C. vom Amtsgericht zu einer Haftstrafe von 14 Monaten verurteilt worden. Die Vollstreckung wurde zur Bewährung ausgesetzt, das Gericht hatte dem damals arbeitslosen Mann die Ableistung von 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit zur Auflage gemacht.Nachdem C. einen Teil dieser Stunden bereits abgeleistet hatte, bekam er eine neue Festanstellung. Daher wollte er, was durchaus möglich ist, die noch ausstehenden auferlegten Arbeitsstunden in eine Geldauflage umwandeln. Doch verließ er sich dabei offenbar zu sehr auf seinen damaligen Anwalt sowie seine Bewährungshelferin - diesen beiden war das Ansinnen von Nafi C. hingegen jedoch nicht bewusst, so dass in der Folge nichts passierte und der 36-Jährige auch keine weiteren Sozialstunden ableistete.
Wiederholungstäter Nach Verurteilung: Frustrierter Bielefelder beleidigt eigene Bewährungshelferin
Weil er ins Gefängnis muss, rastet ein 36-jähriger Bielefelder am Telefon aus. Dies bringt ihn nun wieder vor Gericht.
Nils Middelhauve
19.09.2023 , 02:00 Uhr
19.09.2023 , 02:00 Uhr

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