Covid-19

Neue Corona-Regeln: Alle Standorte des Klinikums Bielefeld und Bethel betroffen

Ab 21. November gelten lockerere Anforderungen für Besucher, ambulante Patienten und Begleitpersonen. Und die Besuchszeiten werden verlängert.

Wer das Klinikum Mitte in Bielefeld oder eines seiner weiteren Standorte betreten will, muss am Montag, 21. November, wieder strengere Zugangsregeln beachten. | © Oliver Krato

21.11.2022 | 21.11.2022, 14:48

Bielefeld. Ab Montag, den 21. November 2022 gilt für alle Besucherinnen und Besucher des Klinikums Bielefeld an den Standorten Klinikum Bielefeld - Mitte, Klinikum Bielefeld - Rosenhöhe und Klinikum Halle/Westf. die 1G-Regel. Das bedeutet, dass zum Betreten des Krankenhauses nur noch ein tagesaktuelles, negatives Schnelltestergebnis einer offiziellen Teststelle nötig ist. Gleiches gilt für Evangelische Klinikum Bethel (EvKB) und das Krankenhaus Mara. Der Impf- und der Genesenenstatus spielen dagegen keine Rolle mehr.

Die 1G-Regel gilt auch für ambulante Patientinnen und Patienten sowie Begleitpersonen. ­Selbsttests werden nicht akzeptiert. Für ambulante Patienten, die früh am Tage einbestellt (vor 08.30 Uhr) wurden, reicht ein negativer Schnelltest vom Vortag. Betreuungspersonen sowie Patienten, die stationär aufgenommen werden, benötigen weiterhin einen PCR Test. Notfallpatienten sind von der 1G-Regelung ausgenommen.

Die Besuchszeit wird auf die Zeit von 8 Uhr bis 20 Uhr ausgeweitet. Die Online-Registrierung für Besucherinnen und Besucher sowie die Begrenzung der Anzahl von Besuchspersonen pro Patient sind aufgehoben. Es gilt, dass pro Patient nur zwei Besucher gleichzeitig erlaubt sind. Besuchszeiten der Intensivstationen sind von der Ausweitung der Besuchszeit nicht betroffen. Besuche müssen mit der jeweiligen Intensivstation abgestimmt werden. Das Klinikum teilt zudem mit, dass die Pflicht, eine FFP2-Maske in den Klinikgebäuden getragen werden muss, weiterhin gilt.

Sonderregelung bei Entbindung

Mütter, die zur Geburt kommen, unterziehen sich vor Ort einem Corona-Abstrich und können sich anschließend zum Kreißsaal begeben. Die Schwangere wird dort von einer Hebamme im Empfang genommen. Während der Geburt muss die Mutter keinen Mundschutz tragen. Für werdende Väter und Personen, die die werdende Mutter zur/während der Entbindung begleiten, gilt die 1G-Regel. Außerhalb der Öffnungszeiten der offiziellen Teststellen werden diese vor Ort abgestrichen.

Aufenthalt im Familienzimmer: Für werdende Väter und Personen, die sowohl während der Geburt als auch darüber hinaus in einem Familienzimmer für die Dauer des Krankenhausaufenthaltes der Mutter und des Kindes im Krankenhaus verweilen, gilt die 1G-Regelung, sie erhalten zusätzlich einen PCR-Test vor Ort.

Weitere Hinweise zu den Besuchsregeln auf der Homepage des Klinikums Bielefeld.

In Bethel wird darauf verwiesen, dass verwiesen, dass vor den Häusern Gilead I, Mara und dem Johannesstift Testzentren gibt, sodass ein Schnelltest auch kurzfristig vor Ort möglich ist. Zum Schutz der Patientinnen und Patienten sowie der Mitarbeitenden des Klinikums muss für die gesamte Dauer des Aufenthalts eine FFP2-Maske getragen werden – auch im Patientenzimmer. Online-Terminbuchung für die Testung sind möglich unter: evkb.de/corona