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Lange Haft für Messerstecher vom Jahnplatz

Das Landgericht wirft dem 46-Jährigen eine „hässliche und niederträchtige Tat“ vor, die das Opfer im Gesicht dauerhaft entstellt hat. Doch eines ließ sich nicht beweisen

Der Messerstecher vom Jahnplatz – hier mit seinem Verteidiger Jan-Christian Hochmann – wurde wegen schwerer Körperverletzung verurteilt. Tötungsabsicht ließ sich nicht beweisen. Foto: Wolfgang Rudolf | © Wolfgang Rudolf

21.04.2020 | 22.04.2020, 12:57
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