Bielefeld. Der Bielefelder Krisenstab will zum Schutz der Bürger ab Sonntag alle öffentlichen und kommerziellen Veranstaltungen untersagen. Bei begründeten Grenzfällen soll eine Checkliste helfen, in der genau erkannt werden könne, ob der Daumen doch noch hoch geht oder runter. Die Verfügung wird laut Stadt zunächst bis Ende April gelten.
Das sind die Konsequenzen der angekündigten Corona-Verfügung:
Kultur, Kino und Theater: Alle Theater- und Konzert-Aufführungen müssen abgesagt werden. Das Theater Bielefeld und die Oetkerhalle haben bereits ab sofort alle Veranstaltungen gestoppt. Auch die Kinos müssen ihre Türen ab Sonntag bis zum 30. April schließen.
Amateursport: Sportveranstaltungen sind in der Abwägung zum öffentlichen Interesse der Gesundheit verzichtbar, sagt Oberbürgermeister Pit Clausen. Öffentliche Fußballspiele in den Amateurligen seien verzichtbar und können deshalb nicht mehr stattfinden. Das gleiche gelte für alle anderen Sportarten, die öffentlich ausgetragen werden.
Ausnahme: Treffen sich Mannschaften vereinsintern zu einem nicht-öffentlichen Trainingsspiel, kann es durchgeführt werden.
Hermannslauf: Der Hermannslauf am 26. April 2020 ist bereits abgesagt.
Rudelgucken: Wer in der Kneipe Fußball-Spiele gucken möchte, kann dies tun. Zum Problem wird das Rudelgucken dann, wenn der Wirt Eintritt nimmt. Dann wäre die Veranstaltung sofort kommerziell und müsste unterbleiben.
Hut ab / Sonntagsshopping: Weil mehrere Hundert Besucher zum Sonntagsshopping und zum Kleinkunstfestival "Hut ab!" am Sonntag, 5. April, erwartet werden, kann auch diese Veranstaltung in der Bielefelder Innenstadt nicht stattfinden.
Diskos: Weil auch Clubs und Diskotheken kommerzielle Veranstaltungen sind (Eintritt), ist an diesem Samstag mit den vorerst letzten Öffnungen zu rechnen. Allerdings haben etwa das Café Europa am Jahnplatz, die Bierbörse am Boulevard sowie das Movie schon ab sofort geschlossen. Die anderen Clubs werden wahrscheinlich in Kürze nachziehen. Wer noch in die Disco möchte, sollte sich vorher informieren, damit er nicht vor verschlossenen Türen steht.
Private Feiern: Wer seinen Geburtstag oder andere Anlässe feiern will, kann dies tun - auch im größeren Rahmen. Auch Vereinstreffen sind nicht-öffentlich und können weiterhin stattfinden. Die Stadt appelliert allerdings an die Vernunft der Feiernden. Wir empfehlen dringend, mit der Checkliste zu prüfen, ob es vernünftig ist, zu so einem solchen Fest einzuladen", sagt Stadtsprecherin Gisela Bockermann. Man gefährde nicht nur sich, sondern auch andere - vor allem Ältere - mit einem solchen Treffen.
Schulen: Die Schulen bleiben geöffnet. Sie sind nach Angaben von Krisenstabsleiter Ingo Nürnberger nicht verzichtbar - im Gegensatz zu Vergnügungsveranstaltungen und Sport.
Trotzdem bestehe noch keine abschließende Klarheit über das weitere Vorgehen, weitere Besprechungen werden dazu folgen - etwa zum Umgang mit schulischen Veranstaltungen.
Schwimmen: Während andere Spaßbäder in Deutschland bereits geschlossen sind, bleiben das Bielefelder Ishara und die anderen Hallenbäder vorerst geöffnet. Allerdings ist noch nicht klar, ob das für alle Becken und Bereiche gilt. Auch ob der Saunabereich geöffnet bleiben könne, sei noch nicht entschieden, heißt es vom Krisenstab. Die Stadtwerke melden allerdings, die Temperaturen in der Sauna sprechen für einen weiteren Betrieb - die Hitze tötet die Viren in der Regel ab 60 Grad Celsius.
Fitnessstudio: Die Studios können offen bleiben. Hier sei die Nähe zu anderen Menschen in der Regel nicht so groß. Außerdem kann man bei den Fitnessangeboten nicht von Veranstaltungen im engeren Sinne sprechen.
Osterfeuer: Auch die Osterfeuer der Stadt sind untersagt.
Inzwischen hat die Stadt auch die erwähnte Checkliste der Allgemeinverfügung veröffentlicht. Hierbei heißt es, unter dem Punkt Ausnahmeregelung:
"Öffentliche Veranstaltungen können unter folgenden Voraussetzungen ausnahmsweise durch das Gesundheitsamt der Stadt erlaubt werden, wenn für die öffentliche Veranstaltung in der nachfolgenden tabellarischen Bewertungsmatrix zu den Kriterien "Teilnehmende", "Art der Veranstaltung" und "Ort und Durchführung der Veranstaltung" in der Summe nicht mehr als 10 Punkte erreicht werden."
Die Stadt weist darauf hin, dass die Berücksichtigung der Checkliste für private und vereinsinterne Veranstaltungen zur Risikobewertung dringend empfohlen wird.