
10.08.2018 | 10.08.2018, 15:48
Kreis Gütersloh/Bielefeld
Sandgrube Brink: Polizeischüler muss nach Hausfriedensbruch keine Konsequenzen fürchten
Kreis Gütersloh/Bielefeld. Ein Polizeischüler soll gemeinsam mit anderen Beteiligten Hausfriedensbruch an der Sandgrube Brink bei Schloss Holte-Stukenbrock begangen haben. Hausrecht hat dort der Sportfischereiverein Bielefeld. Angeblich sollen Polizeibeamte daraufhin Vereinsmitglieder gezielt angesprochen haben. Daraufhin zogen die Angler ihre Anzeige gegen den Kommissaranwärter zurück.
Das Polizeipräsidium Bielefeld prüft nach eigenen Angaben nun, ob sich Beschäftigte der Behörde bei einem Vorstandsmitglied des Sportfischereivereins Bielefeld gemeldet haben. Die Entscheidung über den Fortgang des Ermittlungsverfahrens obliege aber weiterhin der Staatsanwaltschaft Bielefeld, schreibt die Pressesprecherin des Bielefelder Polizeipräsidiums Sonja Rehmert auf NW-Anfrage.
Der betroffene Polizeischüler, der die Ereigniskette auslöste, ist dem Polizeipräsidium Bielefeld zugeordnet. Sie könnte als seine Ausbildungsbehörde gegebenenfalls ein Disziplinarverfahren einleiten.
Doch das wird vermutlich nicht geschehen: "Nach dem derzeitigen Erkenntnisstand zum Ermittlungsverfahren der Kreispolizeibehörde Gütersloh, besteht für das Polizeipräsidium Bielefeld bislang kein Anlass für beamtenrechtliche Maßnahmen gegen den beteiligten Kommissaranwärter", so Rehmert.
Eine automatische Entlassung von Polizeischülern nach einem Vergehen sei nicht vorgesehen, schreibt ein Sprecher des Landesamtes für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei auf NW-Anfrage. Jeder Einzelfall müsse genau geprüft werden. Dabei achte man bei der Polizeiausbildung besonders darauf, dass die Nachwuchskräfte in rechtlicher und berufsethischer Hinsicht ausgebildet würden.
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