In Deutschland ist es Pflicht, den Rundfunkbeitrag zu bezahlen. Pro Wohnung sind das seit August 2021 monatlich 18,36 Euro. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio bietet an, das Geld per SEPA-Lastschriftverfahren automatisch vom Konto abzubuchen.
Beitragszahlende, die den Rundfunkbeitrag quartalsweise per Einzelüberweisung entrichten, erhalten künftig statt vier Zahlungsaufforderungen pro Jahr nur noch eine Zahlungsaufforderung. In der sind der zu zahlende Betrag und die vier Zahlungsziele des Jahres vermerkt. Diese Zahlungsaufforderung und die darin genannten Zahlungstermine gelten so lange, bis sich etwas an der Beitragshöhe ändert.
Für den überwiegenden Teil der Beitragszahlenden ändert sich nichts
"Für den weit überwiegenden Teil der Beitragszahlenden, die dem Beitragsservice ein SEPA-Mandat erteilt haben, ändert sich nichts. Lediglich 5,5 Prozent der insgesamt rund 46 Millionen Beitragszahler sind von der Änderung betroffen", teilt ein Pressesprecher des Beitragsservices mit.
Die Änderung erfolge vor allem aus "Wirtschaftlichkeits- und Effizienzgesichtspunkten, da der Beitragsservice dazu verpflichtet ist, beitragsschonend zu wirtschaften und unnötige Kosten - die sich gerade im Bereich des Briefversands in den vergangenen Jahren deutlich erhöht haben - zu vermeiden". Außerdem sei die einmalige Zahlungsaufforderung auch in anderen Bereichen der öffentlichen Verwaltung "vollkommen üblich".
Wenn Beitragszahler ihren Rundfunkbeitrag nicht fristgerecht bezahlen, werden sie laut Pressesprecher auch weiterhin schriftlich vom Beitragsservice daran erinnert. Wird der Rundfunkbeitrag nach dieser Erinnerung noch immer nicht bezahlt, erhalten sie einen Beitragsbescheid. "Laufende Beiträge setzt der Beitragsservice in der Folge dann, sofern Zahlungen ausbleiben, ohne vorherige Zahlungserinnerung per Beitragsbescheid fest", so der Pressesprecher. "Mit dem Festsetzungsbescheid wird ein Säumniszuschlag von 1 Prozent der rückständigen Beitragsschuld fällig, mindestens aber 8 Euro", schreibt der Beitragsservice auf seiner Internetseite.
Widerspruch gegen die Festsetzung
Gegen diese Festsetzung kann innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch eingelegt werden. Die Frist beginnt, wenn der Bescheid als an den Beitragszahler bekannt gegeben gilt. In der Regel ist das am dritten Tag, nachdem der Brief bei der Post aufgegeben wurde, der Fall.
Ein begründeter Einwand liegt laut Beitragsservice dann vor, wenn "der Beitragspflichtige in dem festgesetzten Zeitraum nicht anmeldepflichtig war, für den festgesetzten Zeitraum eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht durch den Beitragsservice bewilligt wurde, der aufgeführte Betrag aufgrund einer vom Beitragsservice bewilligten Ermäßigung nicht korrekt ist oder für die Wohnung oder Betriebsstätte der Rundfunkbeitrag für den festgesetzten Zeitraum an den Beitragsservice entrichtet wurde und das durch einen Zahlungsbeleg nachgewiesen werden kann".
Zahlungsrhythmus kann frei gewählt werden
Der Rundfunkbeitrag kann in verschiedenen Rhythmen bezahlt werden. Die gesetzliche Zahlungsweise sind 55,08 Euro in der Mitte von drei Monaten. Es ist zudem möglich, vierteljährlich 55,08 Euro im Voraus zum Ersten eines Quartals zu bezahlen.
Auch die Optionen einer halbjährlichen Zahlung zum Ersten eines Halbjahres in Höhe von 110,16 Euro sowie einer jährlichen Zahlung zum Ersten eines jeden Jahres in Höhe von 220,32 Euro werden vom Beitragsservice angeboten.
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