Von
Ida Altheide
07.09.2016 | 07.09.2016, 13:00
Wirtschaft
Ausbildung: Der Verkehrsminister plant eine Reihe von Gesetzesänderungen
Bielefeld. Die Bundesregierung will das Fahrlehrergesetz reformieren. Der Beruf soll attraktiver, der Fahrunterricht verbessert werden. Der Fahrlehrerverband sieht allerdings noch Nachbesserungsbedarf beim Gesetzentwurf des Bundesverkehrsministers Alexander Dobrindt.
Gute Noten gibt es für den Minister-Plan, die Fahrlehrer-Ausbildung von zehn auf zwölf Monate zu verlängern. „Die Ausbildungszeit war in der Vergangenheit viel zu kurz", bestätigt Gerhard von Bressensdorf, Vorsitzender der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF).
Auch das Herabsetzen des Einstiegsalters von 22 auf 21 Jahre kommt gut an. Claudia Ewers, Unterbezirksleitern des Fahrlehrerverbandes Westfalen hofft, dass dadurch mehr junge Menschen, vor allem auch Frauen, Interesse am Beruf bekommen. „Der Fahrlehrermangel kann nicht schön geredet werden", mahnt sie. Bislang habe man zwischen dem Schulende und dem Beginn der Ausbildung einige Jahre zuüberbrücken. „Da geht natürlich Zeit flöten und viele entscheiden sich dann für eine andere Ausbildung."
Nicht einverstanden ist sie aber damit, dass der Entwurf beim geforderten Schulabschluss nicht nachbessert. Weiterhin soll ein Hauptschulabschluss mit anschließender Berufsausbildung als Eintrittskarte reichen. „Ich bin immer noch der Meinung, in Fahrlehrer steckt Lehrer", sagt Ewers. Es gehe in dem Beruf um ein pädagogisches Miteinander und das funktioniere mit einem höheren Bildungsabschluss besser. „Wie soll bei so niedrigen Eingangsbedingungen der Unterricht pädagogisch wertvoll sein?", fragt auch von Bressensdorf.
Ohnehin bleibt die Ausbildung eine Baustelle. „Autonomes Fahren oder teilautonomes Fahren sind immer noch nicht Teil des Lehrplans", kritisiert von Bressensdorf. Der Lehrplan sei zwar immerhin durch E-Mobilität ergänzt worden, sagt Ewers. „Aber gegen das autonome Fahren können wir uns nicht wehren. Das kommt, wir müssen uns darauf einstellen."
Dafür spielen der Motorrad- und der LKW-Führerschein in Kombination mit einem Anhänger (Führerscheine A und CE) keine Rolle mehr. Die Führerscheine werden nur noch benötigt, wenn der Fahrlehreranwärter selbst diese Klassen ausbilden möchte. Von Bressensdorf hält diese Änderung für falsch. „Man muss als Fahrlehrer so ein Fahrzeug gefahren haben, um einen anderen Blick auf die Dinge zu bekommen." Daran, dass die erleichterten Zugangsvoraussetzungen mehr Frauen in den Beruf holt, glaubt von Bressensdorf nicht. „Mehr Frauen würden dem Beruf gut tun, aber da möchte ich keine falschen Hoffnungen wecken". Es seien immer noch vorwiegend Männer, die den Beruf ergreifen, häufig auch erst nach einer anderen Berufserfahrung, zum Beispiel als Berufskraftfahrer.
„Ich fände es natürlich auch besser, würden die Führerscheine beibehalten", sagt Ewers. „Die Abschaffung hat aber auch Vorteile." Sie könne sich vorstellen, dass durch das Wegfallen der Führerscheine mehr Leute bereit wären, Fahrlehrer zu werden. Die 6.000 Euro, die diese beiden Scheine kosteten, seien eine große Hemmschwelle. Trotzdem seien Anwärter mit den Führerscheinen A und CE der Idealfall.
Die Anhörung zur Fahrlehrerreform ist für den 12. September angesetzt. Sollte der Gesetzentwurf angenommen werden, tritt die Reform ab dem 1. Januar 2018 in Kraft.
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