Kreis Höxter

Frauenhaus erhielt sechs Jahre lang keine Fördermittel

Weil mehr Frauen ins Frauenhaus kamen als geplant, strich der Kreis dem Sozialdienst katholischer Frauen Warburg über Jahre hinweg Gelder. Jetzt soll eine neue Vereinbarung ausgehandelt werden

Geschützter Raum: Die Standorte von Frauenhäusern werden so gut es geht geheim gehalten. Nur so können misshandelte Frauen vor weiteren Übergriffen geschützt werden. Das Foto zeigt eine ehemalige Bewohnerin einer solchen Einrichtung. | © dpa/Ina Fassbender

Vivien Tharun
23.11.2017 | 23.11.2017, 08:00
Getrud Flore: Geschäftsführerin des SkF Warburg. - © Vivien Tharun
Getrud Flore: Geschäftsführerin des SkF Warburg. | © Vivien Tharun

Kreis Höxter. 34.000 Euro Förderung bekommt das Frauenhaus des Sozialdienst katholischer Frauen Warburg (SkF) pro Jahr vom Kreis Höxter. Theoretisch. Die Krux: Den Betrag gibt es nur, wenn die durchschnittliche Belegung des Hauses pro Jahr 8,1 Personen nicht übersteigt. Für jede Frau, die der SkF mehr aufnimmt, werden 9.120 Euro Förderung gestrichen.

Wie jetzt durch eine Beschlussvorlage zur heutigen Sitzung des Sozialausschusses des Kreises bekanntwurde, habe diese Regelung dazu geführt, dass das Frauenhaus zwischen 2003  und 2016 nur in den Jahren 2004 und 2005 die volle Summe vom Kreis erhalten habe. In sechs der vorigen Jahre gab es gar nichts. „Mit welcher Begründung es zu diesen Abzügen kam, ist für uns nicht nachvollziehbar", sagt Gertrud Flore, Geschäftsführerin des SkF Warburg.

Der Vertrag, den das Frauenhaus mit dem Kreis bisher hatte, soll nun von einer Vereinbarung abgelöst werden. Der Kreis Höxter schreibt dazu in seiner Beschlussvorlage:

„Dem Sozialdienst katholischer Frauen Warburg wird in den Haushaltsjahren 2018 – 2020 zur Finanzierung des Frauen- und Kinderschutzhauses ein jährlicher Festbetrag in Höhe von 18.500 Euro als Zuschuss gewährt. Voraussetzung hierfür ist der Abschluss einer Vereinbarung gemäß Paragraf 75 Absatz 3 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch."

Der Paragraf 75 des Sozialgesetzbuches sieht zahlreiche neue Verwaltungstätigkeiten für den Sozialdienst nach sich. Laut Beschlussvorlage erklärte sich der SkF im August mit einer ersten Vereinbarung, die einen jährlichen Festbetrag von 18.500 Euro über drei Jahre vorsah, einverstanden.

Im September habe der Kreis dann eine abgeänderte Vereinbarung an den SkF geschickt. Ein Sprecher des Kreises teilt mit, dies sei nötig gewesen, da die gesetzlichen Grundlagen sich geändert hätten. Die neue Vereinbarung hat der SkF bis jetzt nicht unterschrieben: „Es müssen vorher noch einige Punkte geklärt werden" sagt Flore. Beispielsweise müsse immer die Kommune für einen Frauenhausplatz aufkommen, in der die jeweilige Frau gewöhnlich lebt. Und das sofern die Frau Arbeitslosengeld II bezieht.

„In der jetzigen Form der Vereinbarung ist dieser Punkt noch nicht ausreichend geklärt", sagt Flore. Auch seien Kostensteigerungen bei Festzuschüssen bisher nicht berücksichtigt worden und die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben ginge weiter auseinander. Für die Jahre 2015, 2017 und 2018 habe allerdings das Land einen Zuschuss von 2,8 Prozent gezahlt oder vorgesehen. „Der Kreis hat uns aber beteuert, dass großes Interesse an der guten Fortsetzung der Zusammenarbeit bestünde", sagt Flore.