Bis zu 1.000 Kontrollen von Falschparkern schaffen Scan-Autos – pro Stunde. Städte wie Mannheim und Düsseldorf rücken damit schon jetzt in Testläufen Verkehrssündern zu Leibe. Die stolze Zahl potenziert sich locker um das Fünffache, wenn man bedenkt, dass nicht nur Falschparker, sondern alle Parker erfasst werden. Wo ist da die Grenze zur Massenüberwachung? Die aber ist in Deutschland aus gutem Grund als Eingriff in die Grundrechte verboten.
Ausnahmen gelten zwar dann, wenn die Überwachung der Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen dient. Und die wäre im Fall von Überwachung des Parkraums ja vielleicht sogar gegeben. Effizienz und personelle Entlastung sind aber mehr als banale Zwecke, um ein massiv übergriffiges Mittel zu heiligen.
Eine andere Frage ist die Fehleranfälligkeit der Scan-Autos. Falsch erkannte Kennzeichen, Softwarefehler, Datenschutzpannen sind vorprogrammiert. Wie will die Maschine beispielsweise erkennen, ob jemand nur kurz legal hält oder illegal parkt – in der Straßenverkehrsordnung ein wichtiger Unterschied.
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KI kennt keine Kulanz
Hinzu kommt die Fähigkeit, die nur ein Mensch mitbringt und die auch im Straßenverkehr essenziell zur Regelung des Miteinanders sein kann: Empathie. Ein Pflegedienst, der kurz in zweiter Reihe parkt, ein Autobesitzer, der sich in unmittelbarer Nähe des falsch geparkten Autos aufhält, all das kann menschlichen Mitarbeitern des Ordnungsamtes erklärt werden. KI hingegen kennt keine Kulanz.
Zu guter Letzt muss noch der Gedanke erlaubt sein, dass Kommunen hier mit wenig Aufwand automatisierte Abzocke betreiben können – am Grundproblem fehlende Infrastruktur unter Umständen aber herzlich wenig getan wird.