Düsseldorf (dpa). Die Finanzverwaltung NRW hat eine Internetseite erstellt, die sogenannten Influencern nun gebündelt „praxisnahe Hinweise zu allen steuerlich relevanten Themen“ geben soll. „Ziel ist es, die Branche frühzeitig zu unterstützen, Rechtssicherheit zu schaffen und so einen erfolgreichen Karriereweg zu begleiten“, hieß es vom Finanzministerium in Düsseldorf.
Steuerfahnder aus NRW untersuchen aktuell rund 6.000 Datensätze, aus denen sich ein mutmaßlicher Steuerschaden durch Influencer von rund 300 Millionen Euro ergeben soll. Die Ermittler gehen davon aus, dass die meisten der betroffenen Influencer ganz bewusst gehandelt haben.
Nach dpa-Informationen soll mehr als die Hälfte keine deutsche Steuernummer haben. Die Finanzverwaltung will aber auch arglosen Menschen helfen, die über die sozialen Medien Geld machen.
Minister: Influencer sind „wachsende und wichtige Branche“
„Influencer und Content-Creator sind eine wachsende und wichtige Branche. Uns geht es darum, zu informieren, aufzuklären und Partner für die Menschen zu sein, die hier ihre berufliche Zukunft aufbauen oder bereits fest etabliert sind. Mit der neuen Website bündeln wir alle steuerlichen Informationen an einer zentralen Stelle, leicht verständlich und jederzeit abrufbar“, sagte NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU).
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Der Hintergrund: Einnahmen aus Influencer-Tätigkeiten – also auch Sachleistungen wie Produkte, Gutscheine oder Geschenke – sind steuerpflichtig. Die neue Internetseite soll „praxisnahe Hinweise zu allen steuerlich relevanten Themen“ bieten, so das Finanzministerium: „Von der Einkommen- und Gewerbesteuer über die Umsatzsteuer bis hin zu den verschiedenen Arten von Einnahmen wie Sponsorings, Produktplatzierungen, Merchandise-Verkäufen oder Preisgeldern.“
Das Informationsangebot richte sich „sowohl an Einsteigerinnen und Einsteiger als auch an bereits im Business aktive Content-Creator.“ Die können dann noch weniger behaupten, von nichts gewusst zu haben.
Hier geht es zur Website der Finanzverwaltung für Influencer.

Welche Einnahmen der Steuer unterliegen
Nicht alle Einnahmen sind auf den ersten Blick erkennbar. Noch recht eindeutig ist es bei direkten Überweisungen. Wer dafür bezahlt wird, Werbeposts, Produktplatzierungen oder Bannerwerbungen abzusetzen, muss diese Einnahmen versteuern. Auch wenn Provisionen dafür fließen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher über sogenannte Affiliate-Links von Influencern auf Produktwebseiten geleitet werden oder dort sogar einen Kauf tätigen, sind diese in der Steuererklärung anzugeben und zu versteuern.
Komplizierter wird es, wenn Werberinnen und Werber statt einer Bezahlung etwa die beworbenen Produkte eines Unternehmens behalten dürfen. Auch das kann eine Steuerforderung auslösen. Denn wer kostenlos Produkte vermacht bekommt, erzielt dadurch einen sogenannten geldwerten Vorteil – und der ist ebenfalls zu versteuern.
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Gleiches gilt, wenn im Gegenzug für die Postings etwa Gratis-Hotelaufenthalte oder gesponserte Teilnahmen an Events winken. Auch wenn als Dankeschön etwa „Spenden“ fließen, „Trinkgelder“ vereinnahmt oder Gelder aus Kooperationen mit Unternehmen durch gemeinsame Aktionen oder der Übernahme ihrer Social-Media-Accounts generiert werden, sind diese fürs Finanzamt von Interesse.
Nachzahlungen, Geld- und Freiheitsstrafen drohen
Selbst wer im Ausland lebt, kommt um den deutschen Fiskus nicht herum. Denn wenn die Social-Media-Inhalte in Deutschland produziert werden, kann trotz Auslandspostadresse eine Steuerpflicht bestehen. Wer anfängt, mithilfe der sozialen Netzwerke Geld zu verdienen, sollte frühzeitig eine Steuernummer beantragen und regelmäßig Steuererklärungen abgeben.
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Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, macht sich strafbar. Die Folgen davon können gravierend sein. So drohen nicht nur Nachzahlungen samt Zinsen und Säumniszuschlägen, sondern auch Geld- oder Freiheitsstrafen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Betroffene durch eine Selbstanzeige straffrei bleiben und Kontenprüfungen und Wohnungsdurchsuchungen abwenden.
Das setzt aber voraus, dass sämtliche Fehler lückenlos korrigiert werden und die Selbstanzeige zu einem Zeitpunkt gestellt wird, zu dem die Steuerfahndung noch keinen Wind vom Sachverhalt bekommen hat. Darum suchen sich Betroffene für diesen Schritt besser anwaltliche Hilfe.