Schuldenaufnahme

Initiative aus NRW: FDP will Milliardenpaket des Bundes auf letzten Metern stoppen

Die Fraktionen der Liberalen klagen in fünf Ländern gegen die Grundgesetzänderung.

Henning Höne führt die FDP in NRW – und treibt jetzt eine Klage gegen die Schuldenaufnahme in den Ländern voran. | © picture alliance / dts-Agentur

Ingo Kalischek
19.03.2025 | 19.03.2025, 07:18

Düsseldorf. Die FDP will – ausgehend von einer Initiative aus NRW – gegen die Schuldenpläne auf Bundesebene klagen. Die beschlossene Grundgesetzänderung sei ein „beispielloser Eingriff“ in die Rechte der Länder, monieren die Liberalen.

Die Gesetzesänderung schwäche nicht nur die Schuldenbremse, sie hebele auch Föderalismus und Gewaltenteilung aus. „Das ist juristisch fragwürdig, politisch inakzeptabel und demokratisch gefährlich“, sagt NRW-Landeschef Henning Höne.

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Durch die Grundgesetzänderung soll es den Ländern ermöglicht werden, Kredite von bis zu 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aufzunehmen. Die FDP wirft SPD und Union vor, mit diesem Schritt direkt in die Verfassung der Länder einzugreifen und die Schuldenbremse aufzuweichen, ohne aber die Landesparlamente zu beteiligen.

FDP-Fraktionen aus fünf Ländern beteiligen sich

Der Verfassungsgerichtshof in Münster habe jedoch erst kürzlich betont, dass es unterschiedliche Gesetzgeber mit unterschiedlichen Wahlen und Verantwortlichkeiten gäbe. „Genau das wird hier ignoriert“, meint Höne.

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Die FDP-Fraktionen in NRW, Hessen, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern und Bremen haben unmittelbar nach der erfolgten Grundgesetzänderung im Bundestag einen Antrag auf einstweilige Anordnung eingereicht. In NRW wird dieser vor dem Verfassungsgerichtshof in Münster verhandelt.

Die schwarz-grüne NRW-Landesregierung dürfe der Grundgesetzänderung am Freitag im Bundesrat nicht zustimmen, fordert Höne. Der FDP-Chef in NRW erwartet eine Entscheidung des Gerichts zum einstweiligen Rechtsschutz bis Freitagvormittag – vor der Sitzung des Bundesrats.