Vor dem Frühling

Die Frist läuft bald ab: Wann darf ich meine Hecke schneiden?

In den städtischen Grünanlagen wird zurzeit emsig gesägt und geschnitten. Was jetzt für Gartenbesitzer und Hobbygärtner gilt.

Vögel bauen gern Nester in Hecken. | © Symbolfoto: Pixabay

Anke Groenewold
21.02.2025 | 21.02.2025, 14:52

Der Winter war bislang mild, die Temperaturen sind frühlingshaft. In Parks und Grünzügen kreischen die Sägen. Bäume werden gefällt, Sträucher auf den Stock gesetzt. Die Zeit drängt. Die Arbeiten müssen abgeschlossen sein, bevor die Vögel zu brüten beginnen.

Auch Hobbygärtner und Gartenbesitzer werden langsam wieder aktiv. Dabei sind Regeln zu beachten.

Wann darf die Hecke geschnitten werden?

Wer radikale Eingriffe plant, muss die Arbeiten bis Ende Februar abgeschlossen haben. Vom 1. März bis 30. September ist es gemäß Bundesnaturschutzgesetz verboten, Hecken „abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen“. „Auf den Stock setzen“ heißt, die Hecken knapp über dem Boden zu kappen. Das Verbot gilt auch für lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze. Und für Bäume, die außerhalb des Waldes, auf Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen.

Darf die Hecke zwischen März und September gar nicht geschnitten werden?

Doch. Zulässig sind in dem Zeitraum laut Gesetz „schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen“. Kein schonender Form- und Pflegeschnitt liegt dagegen vor, „wenn zum Beispiel in das Altholz geschnitten wird und die Hecke oder das Gebüsch nach dem Schnitt überwiegend unbelaubt ist“, führt die Stadt Bielefeld aus. Ein radikaler Beschnitt oder gar die Beseitigung von Hecken und Gehölzen ist also erst ab 1. Oktober wieder erlaubt.

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Was ist der Grund für das Verbot?

Der Vogelschutz. Im Frühjahr beginnen Vögel, in Bäumen, Büschen und Hecken Nester zu bauen. Viele Vogelarten brüten bis weit in den Sommer hinein. Das Verbot des radikalen Heckenschnitts von März bis Oktober soll verhindern, dass Nester zerstört oder Vögel beim Brüten gestört werden. Vorsicht ist also auch beim erlaubten Stutzen in dieser Zeit angebracht. „Wichtig ist die genaue Prüfung, ob sich im Astwerk Nester befinden“, betont der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND). Sei das der Fall, müsse der Schnitt verschoben werden. Der BUND weist darauf hin, „dass auch Igel unter Hecken und Büschen ihre Heimstatt haben“.

Das kann beim Verstoß gegen das Verbot passieren

Wer das Verbot ignoriert, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die kann laut Bußgeldkatalog je nach Länge der Hecke in NRW mit einer Geldbuße von bis zu 12.500 Euro geahndet werden.

Gibt es Fälle, in denen das Verbot nicht gilt?

Ja. Das Verbot gilt nicht für behördlich angeordnete Maßnahmen. Außerdem gilt es nicht für Maßnahmen, die laut Gesetz „im öffentlichen Interesse nicht auf andere Weise oder zu anderer Zeit durchgeführt werden können, wenn sie behördlich durchgeführt werden oder zugelassen sind oder wenn sie der Gewährleistung der Verkehrssicherheit dienen“.

Auch bei zulässigen Bauvorhaben darf von März bis Oktober die Säge angesetzt werden, „wenn nur geringfügiger Gehölzbewuchs zur Verwirklichung der Baumaßnahmen beseitigt werden muss“.