Umstrittene Stellenbesetzung

NRW-Justizaffäre: Gutachter sieht weiteren Fehler

Ob Vettern- und Parteibuchwirtschaft bei der Besetzung der Präsidentenstelle des Oberverwaltungsgerichts eine Rolle gespielt hat, prüft ein Untersuchungsausschuss. Ein Gutachter übt erneut Kritik.

Der nordrhein-westfälische Justizminister Benjamin Limbach (Bündnis 90/Die Grünen). | © David Young/dpa

16.01.2025 | 16.01.2025, 18:58

Düsseldorf (dpa). In der nordrhein-westfälischen Justiz-Affäre um die umstrittene Besetzung der Spitze des Oberverwaltungsgerichts hat ein Gutachter dem NRW-Justizministerium einen Fehler attestiert.

Der von den Oppositionsfraktionen SPD und FDP beauftragte Gutachter Jürgen Lorse nahm zur Aussage eines Abteilungsleiters des Ministeriums Stellung, wonach man die später als rechtswidrig eingestufte Spitzen-Beurteilung einer Bewerberin aus dem NRW-Innenministerium weder habe überprüfen können noch dürfen. Die Frau sollte zur Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts ernannt werden, bevor das Verfahren gestoppt wurde.

Der Gutachter kommt zum gegenteiligen Schluss: Es wäre die rechtliche Pflicht des Ministeriums gewesen, die Beurteilung zu prüfen. Sie hätte einer „formellen und materiellen Plausibilitätskontrolle“ unterzogen werden müssen.

NRW-Justizministerium widerspricht

Ein Sprecher des NRW-Justizministeriums zog die Ergebnisse des Gutachtens in Zweifel: „Die vom Gutachter konstruierten Pflichten sind in Rechtsprechung und Literatur nicht anerkannt. Natürlich hat eine Plausibilitätskontrolle stattgefunden auf evidente Fehler.“ Dabei sei ein fehlender Beitrag in der Beurteilung aber nicht beanstandet worden, wie auch die vier Gerichte, die das Verfahren bereits überprüft hätten, dies nicht erkannt und beanstandet hätten.