Düsseldorf (dpa). In der Affäre um die Besetzung der Spitze des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts wird die Beurteilung für die erfolgreiche Kandidatin aufgehoben. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass bei dieser Beurteilung ein Formfehler unterlaufen sei, teilte NRW-Innen-Staatssekretärin Daniela Lesmeister mit. Sie habe veranlasst, dass die Richtlinien für die Beurteilung einer umfassenden Prüfung unterzogen und präzisiert würden.
In der vergangenen Woche war ein Gutachter im Auftrag der Opposition zu dem Ergebnis gekommen, dass die Beurteilung rechtswidrig war. Die Besetzung des Postens war vom Bundesverfassungsgericht gestoppt worden.
Derzeit beschäftigt sich ein Untersuchungsausschuss des Landtags mit dem Fall. Zeugen hatten im Untersuchungsausschuss ausgesagt, dass die Kandidatin auf Grundlage dieser Beurteilung an ihren männlichen Mitbewerbern vorbeigezogen war. Sie war Abteilungsleiterin im Innenministerium.
SPD: Desaster für die Landesregierung
Ein Sprecher des NRW-Justizministeriums sagte, man habe einen gerichtlichen Hinweis erhalten. Das Oberverwaltungsgericht, das den Fall neu verhandeln muss, habe angesichts der Zeugenaussagen im Untersuchungsausschuss und auch mit Hinweis auf das Gutachten um eine Stellungnahme gebeten.
„Was für ein Desaster für die Landesregierung! Das gesamte OVG-Besetzungsverfahren ist damit hinfällig. Es fällt wie ein Kartenhaus in sich zusammen“, erklärte die SPD-Obfrau des Untersuchungsausschusses, Nadja Lüders. „Mit dem Eingeständnis, dass die Anlassbeurteilung für die Abteilungsleiterin rechtswidrig war, ist gleichzeitig der erste Täter in diesem Justiz-Krimi entlarvt.“
Das NRW-Innenministerium habe mindestens eine Teil-Schuld an der gesamten Verstrickung. Es habe eine Bestnote auf Bestellung für die Auswahl der gewünschten Kandidatin geliefert. „Das Blatt hat sich nun gewendet. Hochmut kommt vor dem Fall.“ Das Besetzungsverfahren sei damit hinfällig. „Die schwarz-grüne Landesregierung hat sich nicht nur bis auf die Knochen blamiert, sie hat damit auch der Justiz schweren Schaden zugeführt.“
Untersuchungsausschuss prüft Besetzungsverfahren
Der Untersuchungsausschuss will prüfen, ob Vettern- und Parteibuchwirtschaft den Ausschlag bei der Besetzung der Präsidentenstelle des Oberverwaltungsgerichts gab oder die Kompetenz der Bewerber.
Zwei Verwaltungsgerichte hatten das Besetzungsverfahren gestoppt. Das in Münster hatte dabei scharfe Kritik geäußert und von manipulativer Verfahrensgestaltung geschrieben. Das Oberverwaltungsgericht hatte dann keine durchgreifenden Bedenken gesehen – wurde aber vom Bundesverfassungsgericht angewiesen, den Fall noch einmal genauer zu prüfen.
Das Justizministerium hat kurzfristig für Freitag zu einem Pressegespräch geladen und will dann mitteilen, wie es in dem Fall weitergeht.