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Schüsse auf Herforder Moonlight-Bordell: Weshalb ein Freier zur Waffe greift

Zuneigung stößt auf kalte Ablehnung. Ein Detmolder begeht Rache an einer Prostituierten. Ein juristisches Nachspiel beginnt.

Ende 2018 sind mehrere Schüsse auf das Bordell „Moonlight" in Herford abgegeben?worden. | © Lena Kley

Sevil Polat
21.11.2024 | 06.12.2024, 21:14

Herford/Detmold/Bielefeld. Friedrich U. findet im „Moonlight" in Herford mehr als nur Unterhaltung. Es ist das Jahr 2018, ein Jahr, in dem er möglicherweise eine Ehekrise durchlebt. In seinem Stammclub begegnet er Sinka B., die frisch ihre Stelle angetreten hat. Ihr Charme erobert ihn im Sturm. Der Landwirt entwickelt eine tiefe Zuneigung für die neue Angestellte. Damit nimmt das Drama seinen Lauf. Die Rumänin wird zum Objekt seiner Verehrung.

Um das Herz seiner Angebeteten zu erobern, scheut der Familienvater keine Mühen: Er überhäuft sie mit Geschenken und finanzieller Unterstützung und stellt ihr sogar eine Wohnung zur Verfügung - alles in der Hoffnung, ihre Liebe zu gewinnen.

Sinka B. betrachtet die Beziehung als reines Geschäft, seine Gefühle hingegen sind tief und echt. Ihre nüchterne Sichtweise entfacht in ihm eine Welle der Eifersucht.

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Als er erfährt, dass seine Favoritin noch anderweitig engagiert ist, verliert er die Kontrolle. Friedrich U. randaliert lautstark im „Moonlight". Das Resultat: Rauswurf und Hausverbot.

Über diese unerwiderte Liebe im Rotlichtmilieu und die daraus resultierenden juristischen Konsequenzen sprechen Birgitt Gottwald und der „NW"-Gerichtsreporter Nils Middelhauve in der neuesten Ausgabe des True-Crime-Podcasts „OstwestFälle" der „Neuen Westfälischen".

Schüsse auf „Moonlight"- der Fall im Überblick:

  • Friedrich U., ein Landwirt aus Detmold, verliebt sich 2018 im „Moonlight" in Herford in die Prostituierte Sinka B. Doch seine Liebe bleibt unerwidert.
  • Verzweifelt versucht er, sie mit Geschenken, finanzieller Unterstützung und einer Wohnung zu gewinnen. Die Rumänin jedoch sieht die Beziehung als Geschäft.
  • Eifersucht treibt den Familienvater dazu, das „Moonlight" zu attackieren. Er feuert Schüsse auf das Gebäude ab.
  • Der Detmolder fügt seiner kriminellen Akte ein neues Kapitel hinzu. Im März 2019 zündet er in einer Garage Feuer, in der Nähe der Wohnung, in der Sinka B. zuvor gelebt hat.
  • Der Fall mündet in einen Prozess am Landgericht Bielefeld. Wegen versuchten Mordes, versuchter Brandstiftung und Sachbeschädigung wird Friedrich U. zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt.

Rachepläne im Herforder Moonlight

Nach seiner unsanften Entfernung aus dem Club schmiedet Friedrich U. einen Racheplan. Ende Dezember 2018 nähert er sich in den frühen Morgenstunden dem „Moonlight" und feuert mehrere Schüsse auf das Gebäude ab. Eine der abgegebenen Kugeln durchschlägt die Fassade. Glücklicherweise wird niemand verletzt.

Der Schütze rückt schnell als Hauptverdächtiger in den Fokus der Ermittler. Entsprechende Hinweise liefert die Rumänin. Das Amtsgericht Herford nimmt sich dieses Falls an.

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Prostituierte ruft in Herford mehrfach die Polizei

Sinka B. verlässt ihre Wohnung, da sie sich dort nicht mehr wohlfühlt. Mangels Alternativen kehrt sie allerdings wieder zurück.

Zuerst lebt sie mit einer Freundin zusammen, später zieht ihr Halbbruder zu ihr. U. bietet ihr günstigen Wohnraum in einem Haus, das eigentlich für seine Söhne gedacht war. Die Miete beläuft sich auf lediglich 200 Euro. Jedoch erwartet er im Gegenzug sexuelle Dienstleistungen.

Der Detmolder verursacht regelmäßig Unruhe, indem er ohne Vorankündigung auftaucht und darauf besteht, dass sie ihre berufliche Tätigkeit aufgibt. Mehrfach sieht sich die Prostituierte gezwungen, die Polizei zu rufen. Innerhalb von drei Monaten kommt es zu insgesamt 19 Polizeieinsätzen.

Detmolder Landwirt jetzt auch noch Brandstifter

Im März 2019 legt er ein Feuer in der Garage, die zu Sinka B.s früherer Adresse gehört, und steckt dabei einige Objekte in Flammen. Der Brand breitet sich zum Glück nicht auf das Gebäude aus. Was er wohl nicht weiß: Seine Lieblingsprostituierte ist bereits umgezogen.

Die Polizei hat den Detmolder nun im Blickfeld. Bei der Durchsuchung seines Hauses stellen die Beamten mehrere Waffen sicher. Die Beweislage ist jedoch dünn, und vor dem Amtsgericht Herford streitet er die Tat ab.

Der Detmolder erhält eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren. - © Nicole Donath
Der Detmolder erhält eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren. | © Nicole Donath

Moonlight-Fall landet vor Landgericht Bielefeld

Im Verlauf des Verfahrens am Amtsgericht Herford kommt heraus, dass eventuell doch Zeugen im „Moonlight" anwesend waren, als der Angeklagte schoss. Es muss ermittelt werden, ob es sich dabei um ein versuchtes Tötungsdelikt handeln könnte. Dies würde unter die Zuständigkeit des Landgerichts fallen.

So wird der Fall in Bielefeld von Grund auf neu aufgerollt. Die Staatsanwaltschaft muss die Anklage neu verlesen- sie lautet nun auf versuchten Mord. Der Angeklagte schweigt zur Tat selbst. Bei seiner Befragung zu seiner aktuellen Lebenssituation wirkt er recht gefasst. Man könne den Eindruck gewinnen, dass er sich „der Schwere der Situation nicht vollständig bewusst ist", erklärt NW-Reporter Middelhauve.

Wegen versuchten Mordes, versuchter Brandstiftung sowie Sachbeschädigung wird der Familienvater letztlich zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt.