Regeln für Mieter

Grillen, Rauchen, Feiern? Was auf dem Balkon erlaubt ist – und was nicht

Prinzipiell kann ein Balkon nach eigenem Belieben genutzt werden, doch wie sieht es aus mit Partys oder Grillen? Wir verraten, was erlaubt ist - und was nicht.

Auf dem Balkon können Mieter und Wohnungseigentümer sich grundsätzlich frei fühlen. Einige Grenzen sind jedoch trotzdem zu beachten. | © dpa-tmn

Henrike Buschmann
13.03.2025 | 13.03.2025, 13:21

Wer im Sommer gerne viel Zeit auf dem Balkon verbringt, hat dort sicherlich schon mit Freunden oder der Familie gefeiert, für ein gemeinsames Abendessen gegrillt oder für die schöne Atmosphäre Pflanzkübel aufgestellt oder Blumenkästen über das Geländer gehängt.

In Sachen Erlaubnis oder Verbot gilt für den Balkon das gleiche wie für viele andere Aktivitäten auch: Solange sich niemand gestört oder gar belästigt fühlt, sind viele Dinge in der Regel in Ordnung. Trotzdem gibt es einige Fallstricke, auf die insbesondere Bewohner von Mietwohnungen achten sollten.

Darf man auf dem Balkon grillen?

Ob auf dem Balkon gegrillt werden darf, weiß Sabine Brandl, Juristin der ERGO-Rechtsschutz-Leistungs-GmbH. „Ob Grillen auf dem Balkon erlaubt ist, steht meist in der Hausordnung oder dem Mietvertrag“, sagt sie. Mietern, die ein Verbot ignorieren und trotzdem den Grill aufstellen, drohe dabei sogar eine Abmahnung.

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Auch wenn das Grillen auf dem eigenen Balkon erlaubt ist, sollte Rücksicht auf die Nachbarn genommen und eine starke Geruchsbelästigung sowie übermäßiger Qualm vermieden werden. Hier kann es hilfreich sein, anstatt zum Holzkohlegrill zum Elektro- oder Gasgrill zu greifen.

Ob Grillen auf dem Balkon erlaubt ist, kann in vielen Fällen im Mietvertrag oder der Hausordnung nachgelesen werden. - © Symbolfoto: Pixabay
Ob Grillen auf dem Balkon erlaubt ist, kann in vielen Fällen im Mietvertrag oder der Hausordnung nachgelesen werden. | © Symbolfoto: Pixabay

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Darf man auf dem Balkon rauchen?

Auf dem Balkon zu rauchen ist grundsätzlich nicht verboten. Hauseigentümer können das Rauchen in Mietshäusern lediglich in gemeinsam genutzten Räumen wie dem Keller oder dem Hausflur und natürlich in der Wohnung selbst untersagen. Auch für das Rauchen auf dem Balkon gilt jedoch das Gebot der Rücksicht: Es sollte sich niemand durch Qualm oder Geruch gestört fühlen.

Gleiches gilt übrigens auch für den Konsum von Cannabis, der seit dem 1. April 2024 in Deutschland legalisiert ist. Im Falle des Rauchens in der Wohnung oder auf dem Balkon ist der Konsum ähnlich wie das Rauchen von Zigaretten zu werten.

Darf man auf dem Balkon Wäsche trocknen?

Auch das Trocknen von Wäsche ist auf dem Balkon beliebt, immerhin geht es bei sonnigem Wetter deutlich schneller als in der Wohnung oder im Keller. Hier rät Juristin Brandl ebenfalls zu einem Blick in die Hausordnung oder den Mietvertrag. Jedoch: „Die Gerichte sehen pauschale Verbote des Wäscheaufhängens in der Wohnung und auf dem Balkon meist als unwirksam an“, sagt sie. Auf das Aufhängen großer Wäschestücke, die möglicherweise über das Balkongeländer ragen oder eventuell sogar Nachbarn den Blick aus dem Fenster versperren, sollte jedoch verzichtet werden.

Wäscheständer sollten eher nicht in Wohnräumen stehen, da die Feuchtigkeit die Bildung von Schimmel fördert. Das Trocknen auf dem Balkon ist eine willkommene Alternative. - © Holger Kosbab
Wäscheständer sollten eher nicht in Wohnräumen stehen, da die Feuchtigkeit die Bildung von Schimmel fördert. Das Trocknen auf dem Balkon ist eine willkommene Alternative. | © Holger Kosbab

Darf man auf dem Balkon alles pflanzen, was man möchte?

Das Pflanzen von Blumen oder sogar Obst und Gemüse ist längst nicht mehr nur im Garten beliebt, sondern auch auf dem Balkon. Brandl rät auch in diesem Fall zu einem Blick in den Mietvertrag und erklärt: „Sind keine entsprechenden Regelungen enthalten, können Mieter davon ausgehen, dass das Anpflanzen und sturmfeste Anbringen von Blumenkästen sowie das Aufstellen von Töpfen erlaubt sind.“

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Grundsätzlich können Blumenkästen auf dem Balkon nach Belieben bepflanzt werden. - © picture alliance / dpa-tmn
Grundsätzlich können Blumenkästen auf dem Balkon nach Belieben bepflanzt werden. | © picture alliance / dpa-tmn

Vorsicht geboten ist bei größeren Pflanzgefäßen, schweren Hochbeeten oder etwa Rankgittern, die an der Fassade oder dem Balkon befestigt werden müssen. Hier sollte zunächst das Einverständnis der Vermieter eingeholt werden. Und wie bei allen anderen Aktivitäten gilt auch für das Pflanzen auf dem Balkon: Niemand sollte sich gestört fühlen, etwa durch herabfließendes Gießwasser.

Darf man auf dem Balkon Tiere füttern?

Nicht nur im Herbst und Winter stellt sich die Frage, ob man Vögel und Eichhörnchen auf dem Balkon füttern darf, auch im Sommer geht es mit der Frage weiter, ob etwa das Aufstellen von Vogelbädern und Vogeltränken erlaubt ist. Vermieter dürfen ein Vogelhäuschen, Meisenknödel und auch Wasserstellen für Vögel nicht verbieten. Gerade bei Futterstellen sollte jedoch von Tierliebhabern darauf geachtet werden, dass keine Belästigung von Nachbarn durch übermäßigen Vogelkot entsteht. Auch gelingt es oftmals nicht, Federn und Futterreste auf tieferliegenden Balkonen zu vermeiden.

Gegen das Aufstellen eines Vogelbades ist an heißen Tagen nichts einzuwenden. - © dpa-tmn
Gegen das Aufstellen eines Vogelbades ist an heißen Tagen nichts einzuwenden. | © dpa-tmn

Darf man sich auf dem Balkon sonnen?

Der Balkon gehört, wie die Wohnung oder die Terrasse auch, zu den Privaträumen. Grundsätzlich ist also auch das Sonnen, unter Umständen auch mit wenig oder keiner Bekleidung erlaubt. Doch auch hier gilt: Es sollte unbedingt auf Nachbarn geachtet werden, die sich weder durch Geräusche noch durch unerwünschte Einblicke gestört fühlen sollten. Unter Umständen könnte nacktes Sonnen dann als Belästigung gewertet werden und zu Bußgeldern führen.

Sonnen ist auf dem Balkon erlaubt. Auch hier gilt jedoch: Niemand sollte sich gestört fühlen. - © picture alliance / Karl-Josef Hi
Sonnen ist auf dem Balkon erlaubt. Auch hier gilt jedoch: Niemand sollte sich gestört fühlen. | © picture alliance / Karl-Josef Hi

Wie lange darf man auf dem Balkon laut sein?

Für das Feiern auf dem Balkon gelten die allgemeinen Ruhezeiten. Ab 22 Uhr ist damit auch für zu Hause Feiernde die Nachtruhe angesagt. Wer länger aktiv sein möchte, sollte die Feier nach drinnen verlegen und auf Zimmerlautstärke reduzieren. Ein vorheriges Ankündigen bei den Nachbarn kann im Zweifel für weniger Ärger und die nötige Akzeptanz sorgen.

Darf man einen Sonnenschutz anbringen?

Insbesondere auf Südbalkonen kann es im Sommer nach zahlreichen Sonnenstunden unerträglich heiß werden. Gerade, wer seinen Urlaub auf dem Balkon verbringt, denkt dann über einen Sonnenschutz nach. Beim Anbringen von Sonnenschutz verhält es sich ähnlich wie mit dem Aufstellen großer Pflanzgefäße oder dem Anbringen von Pflanzgittern. „Einen Sonnenschirm als Schattenspender darf jederzeit ohne Probleme aufgestellt werden“, sagt Juristin Brandl.

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Das Anbringen eines Sonnenschutzes auf dem Balkon ist - sofern keine baulichen Veränderungen erfolgen - problemlos möglich. - © picture alliance / Hauke-Christian Dittrich/dpa
Das Anbringen eines Sonnenschutzes auf dem Balkon ist - sofern keine baulichen Veränderungen erfolgen - problemlos möglich. | © picture alliance / Hauke-Christian Dittrich/dpa

„Wer allerdings Wände oder Decken anbohren möchte, um eine Markise zu befestigen, benötigt vorab die Erlaubnis des Vermieters, da dies einen Eingriff in die Bausubstanz darstellt.“ Außerdem können Vermieter sehr auffällige Verkleidungen oder einen Sichtschutz, der über das Balkongeländer ragt, untersagen, sollte das Erscheinungsbild des Hauses stark beeinflusst werden.

Wie sieht es mit Katzennetzen aus?

Auch für das Anbringen von Katzennetzen am Balkon gilt: Solange keine massiven Veränderungen am Haus vorgenommen werden müssen, sind sie grundsätzlich in Ordnung. Wer auf Nummer Sicher gehen will, sollte mit dem Vermieter Rücksprache halten, um nach Anbringen des Katzennetzes keinen Ärger zu riskieren.

Darf man ein Balkonkraftwerk installieren?

Balkonkraftwerke können bei der Stromproduktion für den Eigenbedarf unterstützen, weswegen immer mehr Mieter und Hauseigentümer die Anlagen einrichten. Wohnungsmieter müssen die Vermieter um Erlaubnis für den Einbau bitten. Sollte die Anlage aber niemanden stören, leicht zurückzubauen sein und auch sonst keine Gefahren aufweisen, können die Vermieter den Einbau nur aus einem triftigen Grund ablehnen, weiß Brandl.

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