Aus für Elterntaxis: NRW-Kommunen können Straßen sperren
Vor vielen Schulen kommt es vor und nach Schulbeginn zu kritischen Verkehrssituationen - behauptet das Verkehrsministerium. Wie sich das nun ändern soll.
Düsseldorf. Kommunen in Nordrhein-Westfalen können Straßen in Schulnähe zeitweise für Fahrzeuge sperren, um gefährliche Situationen durch sogenannte Elterntaxis oder einen starken Durchgangsverkehr zu verhindern. NRW sei das erste Bundesland, das für die Kommunen eine solche über befristete Pilotprojekte hinausgehende Möglichkeit geschaffen habe, sagte ein Sprecher des Landesverkehrsministeriums am Montag.
Der Erlass des Landesministeriums vom 26. Januar 2024 biete eine rechtssichere Grundlage, damit die Kommunen präventiv vorgehen könnten, ohne eine konkrete Gefahrenlage nachweisen zu müssen, erläuterte der Ministeriumssprecher. Eine Änderung der bundesweiten Straßenverkehrsordnung (StVO) müsse damit nicht abgewartet werden.
Wie der Erlass umgesetzt werden soll
Das Landesministerium erläutert, dass sogenannte Schulstraßen durch Verkehrszeichen mit einem Zusatzzeichen für die Zeit der Sperrung eingerichtet werden könnten. Aber auch mit mobilen Sperrelementen wie einer Schranke könnten Schulstraßen eingerichtet werden.
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„Vor manchen Schulen kommt es neben dem Durchgangsverkehr gerade zu Beginn und Ende des Unterrichts regelmäßig zu kritischen Situationen, auch durch den intensiven Bring- und Abholverkehr“, sagte NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer (Grüne) der „Rheinischen Post“ (Montag).
Mit dem Erlass wolle man rechtssicher die Möglichkeit zeitweiser Schulstraßen schaffen. Anlieger seien selbstverständlich von den Beschränkungen ausgenommen. Mehrere Verkehrsversuche wie etwa in Essen hätten bereits gezeigt, dass kritische Situationen entschärft werden könnten, indem für 30 oder 45 Minuten zu Unterrichtsbeginn und Unterrichtsende Sicherheitszonen eingerichtet würden. (dpa/lnw)