Bei akuten Beschwerden

Mehr als 90 Notfallpraxen öffnen in Westfalen-Lippe an den Feiertagen

Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte stehen im Bereitschaftsdienst parat. Was Sie dazu wissen müssen.

Die kostenlose Patientenservice-Nummer 116117 ist an den Feiertagen rund um die Uhr erreichbar. | © Philip Dulian/dpa

23.12.2023 | 23.12.2023, 08:50

Dortmund (groe). Wer an Heiligabend, den beiden Weihnachtsfeiertagen oder an Silvester und Neujahr akute gesundheitliche Beschwerden hat, kann den ambulanten Bereitschaftsdienst kontaktieren. Das teilt die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) mit.

Der Bereitschaftsdienst der KVWL steht demnach Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung, bei denen akute Beschwerden auftreten, deren Behandlung nicht bis zur regulären Öffnung der Arztpraxen warten kann. Ein Überblick:

Was sind Fälle für den Bereitschaftsdienst?

Typische Fälle für den Bereitschaftsdienst sind laut KVWL: Erkältungskrankheiten, grippale Infekte mit Fieber und Schmerzen, Infektionen von Hals, Nase, Ohren, Magen-Darm-Infekte mit Brechdurchfall, akute Bauchschmerzen, Migräne oder Hexenschuss.

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Wie finde ich eine Praxis?

Weitere Informationen, Adressen und Öffnungszeiten der mehr als 90 Notdienstpraxen in Westfalen-Lippe gibt es laut KVWL unter www.kvwl.de/notfalldienst oder über die kostenlose Patientenservice-Nummer 116117. Sie ist an den Feiertagen rund um die Uhr erreichbar. Unter dieser Rufnummer können Patientinnen und Patienten auch um einen Hausbesuch bitten, wenn sie den Weg in eine Bereitschaftsdienstpraxis nicht auf sich nehmen können.

Praxis oder Notaufnahme?

Wer sich unsicher ist, ob er oder sie mit den Beschwerden eine Bereitschaftsdienstpraxis oder die Notaufnahme eines Krankenhauses aufsuchen sollte, sollte nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung ebenfalls bei der 116117 anrufen. „Speziell geschulte Mitarbeitende geben dann eine fachliche Einschätzung, was nun zu tun ist“, heißt es in der Mitteilung. Dadurch soll eine Überlastung der Notaufnahmen vermieden werden.

Wann sollte die 112 gewählt werden?

Wer sich allerdings in einer akuten, möglicherweise lebensbedrohlichen Notfallsituation befindet oder eine Person bemerkt, auf die dies zutrifft, solle sich direkt an die Rettungsleitstelle unter der Notruf-Nr. 112 melden, rät die Vereinigung.

Dazu zählen zum Beispiel schwere Unfälle, Anzeichen für einen Herzinfarkt mit starkem Brustschmerz, Atemnot, kaltem Schweiß, Anzeichen für einen Schlaganfall mit Seh- und Sprachstörungen sowie Lähmungserscheinungen, anfallsartige Atemnot oder Schwangerschaftskomplikationen.

Auch wenn man sich nicht sicher ist, ob der Zustand lebensbedrohlich ist oder es noch werden könnte, sollte die 112 angerufen werden.